
Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ setzt die Bundesregierung gezielt Anreize für mehr Investitionen. Auch Hoteliers können davon profitieren.
Seit dem 1. Juli 2025 können Hoteliers für Anschaffungen bis Ende 2027 wieder zeitlich befristet die degressive Abschreibung nutzen. Diese kann für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anstelle der linearen Abschreibung angewendet werden. Der anzusetzende Abschreibungssatz beträgt dabei maximal das Dreifache des linearen Satzes, höchstens jedoch 30 Prozent.
Investitionen etwa in neue Küchenausstattung, Klimaanlagen oder Hotelmöbel lassen sich so in den ersten Jahren deutlich höher abschreiben – was sich positiv auf die Liquidität auswirkt.
Die Entscheidung für die degressive AfA muss im Anschaffungsjahr getroffen werden; ein späterer Wechsel von linear zu degressiv ist nicht möglich. Umgekehrt kann jederzeit zur linearen AfA gewechselt werden.
Besonders attraktiv wird es für Elektrofahrzeuge: Reine E-Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden, können im ersten Jahr mit 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden – unabhängig vom Fahrzeugtyp. Selbst bei Anschaffung Ende Dezember ist die volle 75-Prozent-Abschreibung im Erstjahr möglich. Die restlichen 25 Prozent verteilen sich auf die Folgejahre zwei bis sechs in Höhe von zehn Prozent, fünf Prozent, fünf Prozent, drei Prozent und zwei Prozent.

Privatnutzung von E-Autos wird günstiger
Wird ein betriebliches Elektrofahrzeug auch privat genutzt oder Mitarbeitenden zur privaten Nutzung überlassen, ergibt sich eine weitere Verbesserung: Für E-Autos, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, gilt die begünstigte Besteuerung der Privatnutzung mit einem Viertel des Bruttolistenpreises nun auch für Fahrzeuge mit einem Listenpreis bis 100.000 Euro – bisher lag die Grenze bei 70.000 Euro. Damit werden hochwertige Elektrofahrzeuge als Dienstwagen deutlich attraktiver – ein nicht zu unterschätzender Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte. Wer sein Hotel in der Rechtsform einer GmbH betreibt oder als Personengesellschaft zur Körperschaftsteuer optiert hat, kann von der geplanten Steuersenkung profitieren.
Strategisch Planen
Die neuen Regelungen eröffnen Hoteliers attraktive Gestaltungsspielräume. Besonders die degressive Abschreibung und die Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge können Ihre Steuerlast deutlich senken. Entscheidend ist dabei das richtige Timing Ihrer Investitionen. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wie Sie diese Chancen optimal nutzen können.
Ab 2028 soll der Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 auf zehn Prozent sinken. Für Hoteliers in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, wird die Thesaurierungsbesteuerung verbessert: Der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne sinkt von 28,25 auf 25 Prozent. Dadurch wird es attraktiver, Gewinne im Unternehmen zu belassen und für spätere Investitionen anzusparen. Der Steuersatz für die Nachversteuerung bei späterer Entnahme bleibt jedoch unverändert bei 25 Prozent.
7-Prozent-Frage: Entlastungen in Aussicht
Der Koalitionsvertrag sieht weitere steuerliche Verbesserungen vor, deren Umsetzung jedoch noch aussteht. Dazu zählen unter anderem die dauerhafte Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent, die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer sowie steuerfreie Überstundenzuschläge bei Vollzeittätigkeit.
Zur Autorin
Claudia Heiland, Steuerberaterin beim ETL Adhoga-Verbund in Dortmund, ist auf die Beratung von Hotels und Gaststätten spezialisiert.
