
Geistiges Eigentum zählt zu den wertvollsten Vermögenswerten eines Unternehmens und ist gleichzeitig besonders schutzbedürftig. Seit 2021 stellt die EU KMUs Fördermittel bereit, um den Schutz ihrer Ideen zu ermöglichen.
Gerade im digitalen Zeitalter kommt es immer häufiger vor, dass Ideen, Produkte oder Dienstleistungen von Dritten kopiert oder genutzt werden. Um dies zu verhindern oder zumindest dagegen vorgehen zu können, empfiehlt es sich, sein geistiges Eigentum – kurz IP (für Intellectual Property) – schützen zu lassen. Dafür stehen verschiedene nationale, internationale oder EU-weit wirkende Schutzrechte wie Marken, Designs oder Patente zur Verfügung.
Finanzhilfe für KMU
Der für 2025 aufgelegte und vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltete Fonds „Ideas Powered for Business“ steht kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Ukraine zur Verfügung. Vorab besteht die Möglichkeit, eine Diagnose zu beantragen, um eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums zu entwickeln.

Die Kosten für den sogenannten IP-Scan übernimmt der KMU-Fonds zu 90 Prozent – bis zu einem Höchstbetrag von 1.350 Euro. Zudem können Unternehmen bis zu 75 Prozent der Anmeldekosten für Marken oder Designs innerhalb der EU erstattet bekommen – maximal 700 Euro. Marken- und Geschmacksmustergebühren für internationale Registrierungen können mit 50 Prozent, aber nur bis 700 Euro gefördert werden. Die Finanzhilfe galt ursprünglich auch für Patente, dieser Fördertopf ist allerdings schon erschöpft.
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Finanzhilfe erfolgt in Form von Gutscheinen, mit denen später die Erstattung entstandener Kosten ganz oder teilweise beantragt werden kann. Ein Antrag ist jedoch ausgeschlossen, wenn das KMU bereits EU-Mittel für dieselben Aktivitäten erhalten hat. Anträge können noch bis zum 5. Dezember 2025 gestellt werden – von Unternehmensinhabern, Mitarbeitenden, bevollmächtigten externen Vertretern oder Selbstständigen mit nachweisbarer wirtschaftlicher Tätigkeit. Allerdings gilt das Prinzip „First Come First Served“.
Was gilt in der EU als KMU?
Nach der EU-Kommission – Empfehlung K(2003) 142 – gelten Unternehmen als KMU, wenn sie weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen. Innerhalb dieser Gruppe gelten Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro als kleine Unternehmen, und solche mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme als Kleinstunternehmen.
Sobald das KMU die Förderzusage erhalten hat, muss es die gewünschten Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums beantragen, die entsprechenden Gebühren bezahlen und kann anschließend die Erstattung einreichen. Die Finanzhilfezusage und die Gutscheine erhalten die Antragsteller bereits innerhalb von 15 Arbeitstagen nach der Entscheidung. Die Gutscheine müssen dann innerhalb von sechs Monaten für IP-Scan-Dienstleistungen sowie innerhalb von einem Monat für Marken- oder Designanmeldungen aktiviert werden. Diese Fristen sind zwingend einzuhalten.
Die Erstattungen erfolgen in der Regel innerhalb von 30 Tagen direkt auf das Bankkonto des jeweiligen KMU. Der KMU-Fonds der EUIPO bietet eine unkomplizierte Fördermöglichkeit für kleinere Unternehmen, die ihr geistiges Eigentum schützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken möchten.
Autorin
Silke Rothe ist Rechtsanwältin bei Spirit Legal und im Bereich Markenrecht tätig. Sie ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz.
