Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe rückwirkend zum 1. November 2024 für allgemeinverbindlich erklärt.
Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) betonte, dass dadurch für rund 80.000 Beschäftigte im Gastgewerbe verbindliche tarifliche Löhne und Ausbildungsvergütungen gelten. Der Tarifvertrag läuft bis mindestens Ende Juni 2026 und betrifft nun alle Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche, unabhängig von einer vorherigen Tarifbindung. Madsen erklärte, dass dies landesweit gleiche und faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen schaffe.
Der Tarifvertrag, ausgehandelt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, sieht vor, dass die Löhne und Gehälter ab dem 1. Mai 2025 um 200 Euro steigen. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls um jeweils 100 Euro.
Wie Finn Petersen von der NGG laut NDR erläuterte, müssten ab Mai überall in der Branche rund 15 Euro pro Stunde gezahlt werden. Auch erfahrene Mitarbeiter würden von dem allgemeinverbindlichen Tarif profitieren. Eine Fachkraft habe dann ein Grundgehalt von knapp über 3.000 Euro.

Auch Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Schleswig-Holstein, äußerte sich zur Einigung und betonte die Bedeutung verlässlicher Mitarbeiter für die Branche. Die SPD im Land hofft, dass der Tarifvertrag zur Verbesserung der Personalsituation im Gastgewerbe beiträgt.