
Stürzt ein Beleuchtungs- oder Fahnenmast um, können Menschen verletzt oder Sachschäden verursacht werden. Der Eigentümer des Grundstücks, also der Hotelinhaber, haftet dafür. Es ist daher nachlässig, wenn Masten über Jahre hinweg nicht auf Standsicherheit überprüft werden.
Kontrolle ist Pflicht, aber Prüfverfahren für die Standsicherheit von Masten können das Material belasten und bei unsachgemäßer Durchführung zu Schäden führen, die hohe Folgekosten verursachen. Zudem müssen die Masten für die notwendigen Prüfaufbauten und Maschinen zugänglich sein.
Frühzeitige Schadensentdeckung
Das Unternehmen Dekra setzt nun auf die patentgeschützte „mastap“-Technologie, die eine zerstörungsfreie Prüfung ohne Materialbelastung ermöglicht. Mit dieser Methode lassen sich Schäden frühzeitig erkennen und potenzielle Gefährdungen vermeiden.
Die Prüfung erfolgt durch anerkannte Sachverständige vor Ort, ohne den laufenden Betrieb zu stören, und ist sogar an schwer zugänglichen Orten möglich. Das System nutzt die individuelle Eigenfrequenz des Materials, indem ein Mast kontrolliert in Schwingung versetzt wird. Abweichungen von den Sollwerten ermöglichen Rückschlüsse auf die Standsicherheit, potenzielle Schwachstellen, Schäden sowie den allgemeinen Zustand des Masts. Dabei berücksichtigt das Verfahren die jeweilige Trag- und Lagesicherheit sowie alle begleitenden Faktoren wie Befestigungen, Material und Verankerung. Maßgeblich sind hierbei die jeweils geltenden technischen Regelwerke.

Das mastap-Verfahren ist für nahezu alle Mastarten und -materialien geeignet, etwa für Strommasten, Beleuchtungs- und Flutlichtmasten, Lichtsignalmasten, Fahnenmasten oder Schildermasten. In Deutschland ist das Verfahren DAkkS-akkreditiert. Zudem steht künftig auch ein Sensor-Fernüberwachungssystem für Masten zur Verfügung.
Der Autor
Thomas Philippeck ist Produktmanager Bau & Immobilien bei der Dekra.