
Der Dehoga Baden-Württemberg und die NGG haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Dieser gilt ab 1. April 2025.
Der Dehoga Baden-Württemberg und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben einen neuen Entgeltvertrag vereinbart. Ab dem 1. April 2025 wird es für die Beschäftigten im baden-württembergischen Gastgewerbe eine Lohnerhöhung von sieben Prozent geben. Auch die Auszubildenden profitieren von der Einigung: Im ersten Jahr ihrer Ausbildung erhalten sie 1.050 Euro, im zweiten Jahr 1.200 Euro und im dritten Jahr 1.320 Euro. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.
„Wir sind an die maximal wirtschaftlich mögliche Belastungsgrenze der Branche gegangen“, sagt Dehoga-Verhandlungsführer und Verbands-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Die Entscheidung wurde eigenen Angaben zufolge im Hinblick auf die erwartete Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026 getroffen. „Wir wollten mit dieser Vereinbarung eine stabile Grundlage für die kommenden Monate schaffen“, so Engelhardt.

Die Einigung stelle einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Arbeitsbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit der Branche dar, die weiterhin von Herausforderungen durch steigende Kosten und Fachkräftemangel betroffen sei. Weitere Verhandlungen für die Zeit nach 2025 seien für den Spätherbst 2025 angesetzt. red/nz