Steht «hergestellt in Italien» oder «in Italien produziert» auf der Dose mit Schältomaten, klingt das nach italienischen Früchten. Doch solch ein Hinweis bedeutet erst mal nur, dass die Tomaten in Italien verarbeitet wurden – und nicht zwangsläufig, dass sie in Italien angebaut wurden, heißt es von der Verbraucherzentrale NRW.
Angaben dürfen nicht irreführen
Das Ursprungsland muss bei verarbeiteten Lebensmitteln nicht angegeben werden. Irreführende Angaben sind jedoch verboten. Daher gilt: «Sobald ein Produkt den Eindruck erweckt, dass es aus einem gewissen Land kommt, muss die Herkunft gekennzeichnet werden», sagt Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW.
So schreibt eine EU-Verordnung einen Hinweis vor, wenn die Herkunft eines Produkts angegeben wird, diese aber nicht mit dem Anbauort der primären Zutat übereinstimmt. «Es geht darum, dass Hersteller nicht tricksen dürfen, indem sie die Rohstoffherkunft verschleiern», sagt Zeyßig.