Der Digital Markets Act der EU stuft Booking.com als Torwächter im Internet ein. Diese „Gatekeeper“ müssen strengen Anforderungen genügen oder riskieren hohe Strafen. Bei Verstößen gegen den DMA können Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens, beziehungsweise bis zu 20 Prozent bei wiederholter Zuwiderhandlung verhängt werden.
Der Hotelverband in Deutschland wirft Booking.com vor, weit davon entfernt zu sein, die verlangten Vorgaben zu erfüllen. Booking weist die Vorwürfe des Verbandes zurück und erläutert seine Sichtweise bei Tageskarte.
Der Hotelverband sowie der europäische Dachverband HOTREC sind der Ansicht, dass der von Booking.com vorgelegte Compliance-Bericht mehrere im DMA festgelegte Verpflichtungen nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt. „Booking.com hält die DMA-Auflagen noch immer nicht ein. Die Hotellerie in Deutschland und Europa ist das ewige Auf-Zeit-Spielen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen leid und fordert eine zeitnahe und konsequente Sanktionierung durch die Europäische Kommission,” erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA).
Dieser Sichtweise des Verbandes widerspricht Booking.com gegenüber Tageskarte entschieden. Man arbeite seit dem 13. November 2024 im Europäischen Wirtschaftsraum in Übereinstimmung mit dem Digital Markets Act. Außerdem stehe das Unternehmen seit der Einstufung als Gatekeeper kontinuierlichen Austausch mit der Europäischen Kommission. Mit dieser und den relevanten Interessengruppen habe man in den letzten Monaten Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften entwickelt.
Konkret bemängelt der Hotelverband allerdings, dass Booking.com weiterhin indirekten Druck auf Hotels ausübe, indem es, aus der eigenen Marge, Zimmerpreise rabattiere („Undercutting“) und damit den Wettbewerb auf anderen Kanälen verzerre. Die Branchenvertreter argumentieren, dass dadurch de facto die gleichen negativen Ergebnisse wie mit Paritätsklauseln erreicht