Die aktuelle Diskussion bei Umsatzsteuer für Nebenleistungen
Steuer – ein leidiges Thema. Davon bleibt selbstverständlich auch das Hotelgewerbe nicht verschont. Aktuell ist die Besteuerung von Nebenleistungen im Hotelgewerbe ein diskutiertes Thema, das durch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze für Verwirrung sorgt. Für Übernachtungen gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent, viele Nebenleistungen unterliegen dagegen aber dem regulären Satz von 19 Prozent. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit dieser Thematik – mit potenziell weitreichenden Folgen für die Branche. Doch was bedeutet das konkret für Hotelbetreiber?