Eigentümer und Betreiber einer Trinkwasseranlage sind beim Thema Hygiene in der Pflicht. Bei einer Kontamination mit Legionellen muss umgehend gehandelt werden. Was im Ernstfall zu tun ist, erläutert Stefan Schüttler von der Dekra.
Werden in einer Trinkwasseranlage Legionellen festgestellt, sind Sachverständige für Anlagentechnik und Hygiene gefragt: Sie unterstützen bei der gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vorgeschriebenen Risikoabschätzung. Diese wird auf Grundlage einschlägiger DIN-Normen und VDI-Richtlinien, Empfehlungen des Umweltbundesamts und weiterer aktueller Standards erstellt. Hierfür sollte ein erfahrener unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden, der selbst keine Liefer- oder Leistungsinteressen hat.
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen im Trinkwasser muss der Hotelbetreiber zeitnah Maßnahmen ergreifen, um eine Gesundheitsgefährdung auszuräumen. Er ist verpflichtet, die aus dem Betrieb der Trinkwasserinstallation resultierenden Gefährdungen zu analysieren (Risikoabschätzung) und geeignete Vorkehrungen zu deren Vermeidung zu treffen (Instandhaltungsplan).
Bei der Kontamination eines Trinkwassersystems mit Legionellen kann oft nicht nur eine einzelne Ursache ausgemacht werden. Meist kommen mehrere Faktoren als Auslöser in Betracht: ein falscher Anlagenbetrieb, veraltete oder mangelhafte Anlagentechnik sowie unzureichende Wartung. Die vermeintlich schnelle thermische oder chemische Desinfektion bringt keinen dauerhaften Erfolg und kann neben Kosten auch Schäden an der Anlage verursachen.
Immobilieneigentümer oder -verwalter tragen die Verantwortung für die Wasserqualität in ihren Gebäuden. Experten können bei Legionellenkontamination die Ursachen für Gefährdungen analysieren und zielgerichtete Maßnahmen zur Beseitigung vorschlagen. So lassen sich kritische Punkte erkennen und Verbesserungen in der Betriebsführung oder notwendige Modernisierungen erarbeiten.
Der Autor
Stefan Schüttler ist Fachgebietsverantwortlicher „Hygiene in technischen Anlagen“ bei der Dekra.