24. Oktober 2024
In einer zunehmend digitalen Welt ist es unerlässlich, dass Hotelwebsites für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten dabei einen internationalen Standard, der sicherstellt, dass Webinhalte barrierefrei gestaltet sind. Die jüngste Version, WCAG 2.2, die im Oktober 2023 veröffentlicht wurde, bringt wichtige Neuerungen, die besonders für Hotels relevant sind, da sie den Zugang zu Informationen und den Buchungsvorgang weiter erleichtern.
Warum sind die WCAG für Hotels wichtig?
Die WCAG sind in vier zentrale Prinzipien unterteilt: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese Prinzipien gewährleisten, dass alle Benutzer, auch Menschen mit Behinderungen, problemlos auf die Inhalte einer Website zugreifen können. Für Hotelwebsites ist das besonders wichtig, da Gäste möglicherweise auf Barrierefreiheitsfunktionen angewiesen sind, um ihre Zimmerbuchungen oder den Aufenthalt zu planen.
In Europa sind viele dieser Richtlinien bereits in die Gesetzgebung integriert, insbesondere durch die Norm EN 301549, die in vielen Punkten direkt auf die WCAG verweist. Hotels, die sicherstellen, dass ihre Websites den WCAG-Standards entsprechen, bieten nicht nur eine bessere Nutzererfahrung, sondern vermeiden auch rechtliche Risiken.
Wichtige Neuerungen in WCAG 2.2 für Hotelwebsites
Mit der Veröffentlichung von WCAG 2.2 wurden einige neue Erfolgskriterien hinzugefügt, die insbesondere für Hotelwebsites von Bedeutung sind. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen:
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Fokus nicht verdeckt (2.4.11): Interaktive Elemente wie Buchungsbuttons dürfen nicht durch überlagernde Inhalte verdeckt werden, sodass sie leicht zugänglich bleiben, egal ob der Nutzer mit Maus oder Tastatur navigiert.
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Zielgröße (2.5.8): Klickbare Elemente wie Buchungs- oder Kontaktbuttons müssen eine Mindestgröße von 24×24 Pixeln haben, um die Bedienbarkeit zu verbessern. Das erleichtert besonders Menschen mit motorischen Einschränkungen die Nutzung der Website.
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Barrierefreie Authentifizierung (3.3.8): Der Anmeldeprozess, beispielsweise bei der Buchung eines Zimmers, sollte keine unnötigen Hürden wie schwierige CAPTCHA-Lösungen enthalten. Stattdessen sollten Hotels alternative Methoden bereitstellen, die auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen zugänglich sind.
Barrierefreier Buchungsvorgang
Eine barrierefreie Website allein reicht nicht aus – auch der Buchungsprozess selbst muss inklusiv gestaltet werden. Hotels sollten sicherstellen, dass alle Schritte von der Zimmerauswahl über die Eingabe persönlicher Daten bis hin zur Zahlungsabwicklung für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten einfach zu bedienen sind. Dies umfasst:
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Einfache Navigation: Die Buchungsplattform sollte klar strukturiert sein, mit ausreichend großen Schaltflächen und einer intuitiven Menüführung, sodass jeder Schritt des Prozesses leicht zu finden und auszuführen ist.
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Alternativen zur Texteingabe: Einige Benutzer haben Schwierigkeiten, Text einzugeben. Hier kann die Verwendung von Dropdown-Menüs, Checkboxen und Spracherkennungsfunktionen helfen.
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Fehlermeldungen klar und verständlich: Sollten bei der Eingabe von Informationen Fehler auftreten, müssen diese klar kommuniziert und leicht korrigierbar sein.
Fazit
Hotels, die ihre Websites nach den neuesten WCAG 2.2-Standards gestalten, bieten nicht nur eine bessere Nutzererfahrung, sondern erreichen auch eine größere Zielgruppe. Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesetzlicher Standard, sondern auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Besonders der Buchungsvorgang sollte inklusiv gestaltet sein, damit jeder Gast, unabhängig von seinen Fähigkeiten, problemlos eine Buchung vornehmen kann.
Die Umsetzung dieser Standards ist ein Schritt in Richtung einer inklusiveren digitalen Welt, in der jeder Mensch die gleichen Chancen hat – auch beim Buchen des nächsten Urlaubs.