Tarifvertrag zwischen dem DEHOGA MV und der Gewerkschaft NGG erneuert!
Einigung erzielt: Tarifabschluss im Gastgewerbe von Mecklenburg-Vorpommern
600 Euro Gehaltsplus in drei Stufen vereinbart / Entgelt steigt auch für ungelernte Mitarbeiter
Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern (DEHOGA MV) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einigten sich rückwirkend zum 01. September 2024 nach langen und intensiven Verhandlungen in der dritten Runde auf den Abschluss eines neuen bis zum 31. März 2027 gültigen Entgelttarifvertrages für das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Zuge der Sozialpartnerschaft ist es damit gelungen, die Rahmenbedingungen für die Branche zu gestalten und für die kommenden Jahre festzulegen. Der neue Entgelttarifvertrag sieht drei Erhöhungsstufen je 200 Euro vor. Die Erhöhungen greifen beginnend mit der Ecklohngruppe als Berufsstarter nach erfolgreicher Ausbildung jeweils zum 1. September 2024 und der Folgejahre 2025 und 2026.
Die Ausbildungsvergütungen in allen drei Ausbildungsjahren steigen in zwei Schritten (September 2024 & September 2025) um jeweils 75 Euro. Für die ungelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde vereinbart, dass das Entgelt rückwirkend seit dem 01. September 2024 bei 13 € pro Stunde liegt und zum 01. Januar 2025 auf 13,32 € steigt. Im letzten Schritt soll das Entgelt zum 01. Januar 2026 sich an dem dann geltenden Mindestlohn orientieren und diesen um 0,50 € pro Stunde übertreffen.
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Andrea Kuhn, Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite und Inhaberin des Café Monsieur Albert in Zingst, freut sich über die erfolgreiche Einigung: „Im Sinne einer gelebten Sozialpartnerschaft war es von Beginn an unser Ziel, einen Abschluss zu finden. Mit unserem dritten, von den Arbeitnehmervertretern nunmehr akzeptierten Angebot, haben wir einerseits Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gastgewerbes übernommen, ohne andererseits die Interessen der Arbeitgeber und unseren finanziellen Spielraum aus den Augen zu verlieren. Die aus den Verhandlungen resultierenden deutlichen Erhöhungen für die Fachkräfte in unseren Betrieben von durchschnittlich 24 Prozent sind ein tolles Signal an die Belegschaften und insbesondere an den Berufsnachwuchs.“
Lars Schwarz, Präsident des DEHOGA MV, sagt anlässlich der Verhandlungsrunde: „Trotz Kostensteigerungen in allen Bereichen, der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen und weiteren hinderlichen wirtschaftlichen sowie politischen Leitplanken sind für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung immens wichtig.
Mit diesem verantwortungsvollen Abschluss bieten wir genau diese Verlässlichkeit und schaffen die Grundlage für die Attraktivität der Branche. Für die Arbeitgeberseite war dieses Angebot nicht leicht, stehen doch alle wirtschaftlichen Signale, Kennzahlen und Parameter auf Rot. Aus unserer Sicht steckt in dem Abschluss die Hoffnung auf wirtschaftliche Besserung und ein Vorschuss auf eine hoffentlich wieder erfolgreichere Zukunft im Gastgewerbe.
Mit diesem neuen Entgelttarifvertrag in wirtschaftlich mehr als herausfordernden Zeiten wie diesen ist eine Erhöhung in drei Schritten sowie die steigende Ausbildungsvergütung nicht selbstverständlich. Es war der Arbeitgeberbank in den abgeschlossenen Verhandlungen aber wichtig, mit der nunmehr bestehenden Planungssicherheit und der Erhöhung der Entgelte um insgesamt 600 Euro die jetzigen und zukünftigen Fachkräfte im Gastgewerbe wertzuschätzen.
Auch dass ungelernte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von einem steigenden Entgelt profitieren, zeigt unsere Wertschätzung gegenüber den nicht aus der Branche stammenden Mitarbeitern und ist ein Beleg dafür, dass das Gastgewerbe eine Branche der Chancen und Integration ist.“
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Tarifvertrag-Historie Mecklenburg-Vorpommern
Meldung vom 25.11.2019
Die Vertreter der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten / Landesbezirk Nord (NGG) und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Mecklenburg-Vorpommern (DEHOGA MV) vereinbarten folgende ab dem 1. Dezember 2019 sowie Folgejahre geltenden Lohnsteigerungen für die Entgelttarifgruppen (ETG):
01.12.2019 01.09.2020 01.09.2021 01.09.2022 01.09.2023
Entgelttarifgruppe 3 5,5 % 5,0 % 5,0 % 5,0 % 5,0 %
Entgelttarifgruppe 4 5,0 % 5,0 % 3,5 % 5,0 % 5,0 %
Entgelttarifgruppe 5 5,0 % 5,0 % 3,5 % 5,0 % 5,0 %
Entgelttarifgruppe 6 bis 9 5,0 % 5,0 % 3,5 % 5,0 % 5,0 %
Damit steigen die Löhne um bis zu 28 Prozent bzw. erhöhen sich um durchschnittlich 2,80 Euro pro Stunde. In der Einstiegslohngruppe ETG2 für ungelernte Mitarbeiter/-innen erfolgt zum jeweiligen Stichtag eine Erhöhung um 0,30 Euro pro Stunde. Für die Auszubildenden im Gastgewerbe Mecklenburg-Vorpommerns erhöhen sich die Vergütungen in drei Stufen um bis zu 32 Prozent bzw. um bis zu 220 Euro wie folgt auf:
Ausbildungsjahr 01.12.2019 01.09.2020 01.09.2021
1 700,00 750,00 800,00
2 800,00 850,00 900,00
3 900,00 950,00 1.000,00
Die Sozialpartner verständigten sich zudem darauf, die Ausbildungsvergütung für allgemein verbindlich erklären zu lassen. Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01. Dezember 2019 bis zum 31. März 2024.
Sandra Kallisch-Puchelt, die Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite aus dem Gutshof Woldzegarten in Leizen sagte dazu: „Wir sind mit dem klaren Ziel in die Verhandlungen gegangen, einen Abschluss zu finden. Mit unserem, von den Arbeitnehmervertretern akzeptierten Angebot, haben wir Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gastgewerbes übernommen und ein klares Signal im Hinblick auf den Fachkräftemangel gesetzt. Eine absolute Erhöhung um bis zu 28 Prozent bedeutet auf die Laufzeit eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 2,80 Euro pro Stunde.
Besonders deutlich fiel die Erhöhung bei den Ausbildungsvergütungen aus. Die Erhöhung von bis zu 32 Prozent bzw. um bis zu 220 Euro führen dazu, dass wir in der Vergütung für unsere Auszubildenden in der Laufzeit des Tarifvertrages die 1.000 Euro im dritten Lehrjahr erreichen. Damit haben wir deutliche Steigerungen verhandeln können – ein tolles Signal an die Belegschaften unserer Unternehmen und an den Berufsnachwuchs. Dass wir insbesondere bei der Ausbildungsvergütung zulegen, war mir wichtig.“
Lars Schwarz, Präsident des DEHOGA MV, sagte anlässlich der Verhandlungsrunde: „Der Abschluss ist ein hart erkämpfter Kompromiss. Die jährlichen prozentualen Steigerungen liegen im Durchschnitt oberhalb der beim statistischen Landesamt ausgewiesenen Umsatzsteigerungen im Gastgewerbe der letzten fünf Jahre. Gerade für das Binnenland und die gastronomischen Betriebe wird es schwer werden, diese Lohnsteigerungen aufzufangen. Mich freut dieser Abschluss aber insbesondere für die Auszubildenden. Mit der Erhöhung und dem Erreichen der 1.000 Euro im dritten Ausbildungsjahr, setzen wir das richtige Signal für die Fachkräfte von morgen und für unsere Imagekampagne für gastgewerbliche Ausbildungsberufe Gastro Burner.“
Mitteilung DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern vom 25.11.19
Tipps
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Mitteilung vom 27.11.2017
Die Vertreter der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten / Landesbezirk Nord (NGG) und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Mecklenburg-Vorpommern (DEHOGA MV) vereinbarten folgende, jeweils ab dem 1. Dezember 2017 und dem 1. Juni 2018 geltende Lohnsteigerungen für die Tarifgruppen:
Entgelttarifgruppe 3 2,5% 3,5%
Entgelttarifgruppe 4 3,0% 4,0%
Entgelttarifgruppe 5 2,0% 3,0%
Entgelttarifgruppe 6 bis 9 2,0% 2,0%
In der zweiten Stufe erhöht sich die Vergütung für den Branchennachwuchs nochmals um durchschnittlich 6 Prozent und steigt zum 1. Juni 2018 im ersten Ausbildungsjahr auf 620 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 680 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 780 Euro an.
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Die NGG und der DEHOGA MV haben vereinbart, dass für alle Mitarbeiter der Hoga zum 1. November eine Lohnerhöhung von 3 Prozent eintritt, ab dem 1. September 2016 nochmals um 2 Prozent. Ungelernte Mitarbeiter sind hiervon ausgenommen.
Zum 1. November steigt die Vergütung der Auszubildenden um ca. 5 Prozent und damit auf im ersten Ausbildungsjahr auf 520 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 590 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 640 Euro. Im zweiten Schritt erhöht sich die Vergütung nochmals um ca. 5 Prozent und steigt ab dem 1. September 2016 im ersten Ausbildungsjahr auf 550 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 610 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 680 Euro.
Der Entgelttarifvertrag läuft bis zum 31. August 2017.
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Mitteilung der DEHOGA MV vom 03. Dezember 2012
Bereits am 30. November 2012 einigten sich nach langer Verhandlungsphase noch kurz vor Jahresende der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA MV) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen Entgelttarifvertrag mit einer insgesamt 17%-igen Lohnsteigerung und einer 28-monatiger Laufzeit, somit einer Gültigkeit bis zum 31.03.2015.
Der DEHOGA MV war in dieser Verhandlungsrunde nochmals auf die Gewerkschaft NGG zugegangen und hatte sein Angebot deutlich erhöht. Danach sollen die Gehälter bereits ab 01.12.2012 um 7% steigen. Die Entlohnung steigt nochmals ab 01.09.2013 um 5% und wiederum ab dem 01.09.2014 um weitere 5%. Zudem wurde von den Tarifpartnern vereinbart, dass der Tarif in der untersten Tarifgruppe (ETG 2) ab dem 01.09.2014 zusätzlich absolut um 33 Euro erhöht wird.
„Der DEHOGA MV hat Verantwortung in den Tarifverhandlungen bewiesen und mit dem höchsten jemals in Mecklenburg-Vorpommern getätigten Abschluss eindeutige Position für die Mitarbeiter der Branche bezogen ”, sagte der Präsident des DEHOGA MV, Guido Zöllick. „Unser Verband hat immer für diesen Abschluss gekämpft und nun auch für die Unternehmen endlich Planungssicherheit erzielt”, so Zöllick weiter.
Der Verhandlungsführer des DEHOGA MV, Valentin Resetarits, begrüßte vor allem den Abschluss des Vertrages für die Auszubilden im Gastgewerbe. „Mir lag die Ausbildungsvergütung schon immer besonders am Herzen. Mit diesem Abschluss bewegt sich MV im bundesweiten Durchschnitt”, so der DEHOGA MV Verhandlungsführer Valentin Resetarits am Rande der Tarifverhandlungen. In den drei Lehrjahren erhöht sich die Vergütung ab dem 01.09.2012 auf 450 Euro, 500 Euro und 550 Euro. Die folgenden Steigerungen um jeweils 5 % ab dem 01.09.2013 und dem 01.09.2014 kommen hinzu.
„Gerade in Zeiten sinkender Schulabgängerzahlen ist dieser Tarifvertrag ein deutliches Signal an alle potenziellen Auszubildenden im gesamten Bundesgebiet und unterstreicht die Attraktivität des Gastgewerbes für junge Menschen”, so Resetarits abschließend. Beide Parteien verständigten sich zudem darauf, die Allgemeinverbindlichkeit der untersten Tarifgruppe (ETG 2) anzustreben.
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