Jeder dritte Brand entsteht durch defekte elektrische Anlagen, hinzu kommen Brände durch Überhitzung von elektrischen Leitungen und menschliches Fehlverhalten. Wie Hoteliers Vorsorge betreiben können.
Schaut man in Brandstatistiken, etwa die des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (kurz IFS) in Kiel, dann kann man erstaunt sein über die Ursachen von Bränden. Nicht offene Feuer, Brandstiftung oder feuergefährliche Arbeiten führen die Statistiken an, sondern Elektrizität und menschliches Fehlverhalten! Jeder dritte Brand entsteht durch defekte elektrische Anlagen, hinzu kommen neun Prozent Brände durch Überhitzung von elektrischen Leitungen und Kontakten. Nicht zu unterschätzen ist auch menschliches Fehlverhalten, welches jeden fünften Brand auslöst.
Klare Regeln und Prüffristen
Die Wartung und Kontrolle von elektrischen Anlagen, Leitungen und Geräten bedeutet also nicht nur Schutz des eigenen Hotels oder Restaurants, sondern auch Personenschutz! Deshalb enthalten sowohl gesetzliche Vorschriften als auch Versicherungswerke klare Regeln und Prüffristen. So schreibt die DGUV Vorschrift 3 eine Prüfung alle vier Jahre bei fest installierten Elektroanlagen und alle sechs Monate für bewegliche Elektrogeräte vor. Die Prüfung selbst kann durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Zur Dokumentation gibt es verschiedene Prüfprotokolle.
Bei Feuerversicherungen gelten die Klauseln 3602 und 3603: Demnach gehören elektrische Anlagen einmal jährlich stichprobenartig überprüft. Die Prüfung muss durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen erfolgen – was nicht ganz billig ist. Ein sogenannter Befundschein (VdS 2229) dokumentiert die Prüfung. Treten keine schwerwiegenden Mängel auf, verzichten viele Versicherer auf die nächstfällige Prüfung.
Um Brände sicher zu vermeiden, sollte regelmäßig eine Begehung des Betriebs erfolgen, um Gefahrenherde aufzudecken und zu beseitigen. Häufig führen lose Klemmstellen sowie verschlissene und überalterte Betriebsmittel zu Verschmorungen. Mechanische Beschädigungen von Leitungen und Tierbisse können ebenso einen Brand auslösen wie eine Überlastung der Betriebsmittel. Werden zum Beispiel viele leistungsstarke Geräte auf einer Verteilerdose zusammengeführt, entsteht enorme Hitze, die zu einer Selbstentzündung führen kann. In der Nähe von wärmeabstrahlenden Betriebsmitteln sollten daher keine brennbaren Materialien gelagert werden.
Kommen Prüfer ins Haus, werden pro Besichtigung im Schnitt vier Mängel dokumentiert. Besonders wird auf folgende Bereiche geschaut: Batterieladegeräte für elektrische Werkzeuge und Fahrzeuge, flackernde und defekte Leuchtstoffröhren (hier kann die fortwährende Zündung zu Kurzschlüssen führen), Mehrfachsteckleisten. Kleine Elektrogeräte, die von den Mitarbeitenden an den Arbeitsplatz mitgebracht werden, wie Radios oder Kaffeemaschinen, werden ebenfalls kontrolliert. Hoteliers sollten auch auf Geräte achten, die von Fremdfirmen aufgestellt und gewartet werden, wie etwa Getränkeautomaten oder Massagesessel.
Klauseln können Kosten senken
Für Versicherungen gilt: Während gesetzlich-behördliche Regelungen starr sind, können vertragliche Klauseln durchaus angepasst werden. Spezialkonzepte für Hoteliers bieten bei Mängelfreiheit der Anlage nicht nur die Verlängerung von Prüfintervallen. Prüft ein Elektromeister, so kann das mehrere tausend Euro günstiger werden als bei gleicher Prüfung durch den VdS-anerkannten Sachverständigen. Einige Spezialmakler bieten sogar bundesweit die Zusammenarbeit mit Prüforganisationen wie dem TÜV an. So entfällt die Suche nach einem geeigneten Handwerker, der die Prüfung regelmäßig anbieten kann.
Zum Autor
Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz GmbH (Margetshöchheim). Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagementkonzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.