Können sich Bauherren bei der Sanierung älterer Gebäude auf den Bestandsschutz berufen, wenn es um die Nichterfüllung aktueller Vorschriften geht? Die Antwort ist komplex.
Bei der Sanierung von Hotelgebäuden, die bereits mehrere Jahrzehnte alt sind, wird häufig auf den genehmigten Bestand verwiesen. Weil das Gebäude schon 30 oder 40 Jahre besteht und bei keiner Abnahme oder Brandschau etwas am bautechnischen Zustand bemängelt wurde, wird von den Verantwortlichen gern davon ausgegangen, dass dieser Zustand zumindest früher einmal vorschriftsgemäß war. Diese Annahme kann jedoch falsch sein.
Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: In einem Hotel (Anm. d. Red.: Name den Autoren bekannt) wurde ein fehlender Fluchtweg bemängelt, der gemäß einer Baugenehmigung von 1971 vorgeschrieben war, aber nie umgesetzt wurde. Trotz mehrerer Gebrauchsabnahmen und Brandschauen in der Zwischenzeit war dieser Mangel nie beanstandet worden. Der heutige Eigentümer besaß die alten Genehmigungsunterlagen nicht und kannte die damalige Auflage daher nicht. So kam diese Auflage völlig überraschend für ihn, obwohl sie brandschutztechnisch gut begründet und völlig angemessen war …
Mehr dazu erfahren Sie in der neuen Hotel+Technik Ausgabe 5/2024.