2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.
Arbeiten wird sich in den in den kommenden Jahren weiter verändern. Daher passt die BGN ihre Beitragsberechnung mit dem Gefahrtarif 2025 diesen veränderten Arbeitswelten an. So kann zum Beispiel für Beschäftigte, die ausschließlich Aufgaben der internen Verwaltung ausführen, mobiles Arbeiten künftig der Büro-Gefahrklasse zugeordnet werden. Auch werden Gewerbegruppen, die eine ähnliche Belastung haben, in einer gemeinsamen Gefahrtarifstelle zusammengefasst.
Für viele Branchen bringe der neue Tarif zudem Veränderungen mit sich, weil sich in den Betrieben auch die Belastung durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den vergangenen Jahren verändert hat. So sinke beispielsweise für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, die im Hinblick auf die Versichertenzahlen größte Branche bei der BGN, die Gefahrklasse von 3,33 auf 2,94.
Die BGN werde zum neuen Gefahrtarif umfassend informieren, unter anderem auf ihren Internetseiten und im Webmagazin „Akzente“. Bescheide zur Veranlagung sollen ab Mitte Oktober an die Betriebe gehen. red/nz
Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,8 Millionen Menschen in mehr als 380.000 Betrieben.