Ab jetzt werden auch Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und des Caterings in den Manteltarifvertrag aufgenommen. Was sich noch ändert.
Der Manteltarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg ist überarbeitet worden. Grund dafür sind rechtliche Änderungen, wie die Geschäftsführerin des Dehoga Baden-Württemberg Sandra Warden mitteilte.
Neu ist, dass zum 1. Juni 2024 auch Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und des Caterings explizit in den Anwendungsbereich des Manteltarifvertrags aufgenommen wurden. Damit solle eine Gleichschaltung mit dem seit zwei Jahren bestehenden Entgelttarifvertrag erreicht werden.
Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Neuerungen, mit denen hauptsächlich veraltete Regeln auf den neuesten Stand gebracht werden.
Die wichtigsten Änderungen des neuen Manteltarifvertrags im Überblick:
• Vorschriften zur Vergütung auf Umsatzbasis wurden teilweise gestrichen, wenn diese über ein „Troncverfahren“ in den Betrieben organisiert wurden, da die entsprechenden Regelungen in keinen dem Verband bekannten Betrieben noch zur Anwendung kamen und somit unbedeutend wurden.
• Das Ende des Arbeitsverhältnisses zum Renteneintrittsalter wurde vom 65. Lebensjahr auf die tatsächlichen Verhältnisse aktualisiert, weshalb das von der Deutschen Rentenversicherung ausgerechnete Rentenalter, und nicht mehr starr das 65. Lebensjahr maßgeblich ist.
• Die Probezeit kann von drei auf sechs Monate verlängert werden, eine Unterscheidung wie bislang zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten findet nicht mehr statt.
• Neu ist, dass Auszubildende ebenfalls Anspruch auf eine Teildienstzulage haben, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.
• Gestrichen wurde eine Regelung zum Sachbezug, welche bei Küchenmitarbeitern grundsätzlich die Einnahme einer warmen Mahlzeit pro Arbeitstag unterstellte und bei Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Betriebe zur Nachberechnung herangezogen wurden, selbst wenn diese Mahlzeit durch die jeweiligen Mitarbeiter gar nicht beansprucht wurde.
Neuer Manteltarifvertrag gilt bis Ende 2027
Dehoga und NGG haben außerdem erneut die Allgemeinverbindlichkeit des Manteltarifvertrags bei der Landesregierung beantragt. Materiell sei der bisherige Manteltarifvertrag im Wesentlichen bestätigt worden. Der Manteltarifvertrag wirkt ab 1. Juni 2024. Er kann frühestens zum 31. Dezember 2027 gekündigt werden, so der Verband. red/sr