Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Die Steuererhöhung für Speisen in der Gastronomie tritt damit am 1. Januar 2024 automatisch in Kraft. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen eindringlichen Appell an Bundeskanzler Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.
In einer Nachricht an seine Mitglieder mit dem Offenen Brief schreiben DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges, dass man bis zuletzt Hoffnung in die Beratungen im Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz gesetzt habe. Teil dessen wäre ein Antrag Bayerns gewesen, der die Beibehaltung der sieben Prozent beinhalte. Doch nachdem sich die Bundesregierung bislang in Sachen Haushalt 2024 nicht geeinigt habe, kann unter anderem auch das Wachstumschancengesetz im laufenden Jahr nicht mehr auf den Weg gebracht werden.
Der Offene Brief des DEHOGA an Bundeskanzler Olaf Scholz im Wortlaut
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wie bekannt wurde, wird der Bundestag den Haushalt 2024 nicht vor Jahresende beschließen. Die Steuererhöhung für Speisen in der Gastronomie tritt am 1. Januar 2024 automatisch in Kraft. Wir richten heute den eindringlichen Appell an Sie, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit 7% festzuhalten.
Viele Wählerinnen und Wähler haben auf Ihre Worte vertraut, als Sie vor der Bundestagswahl im September 2021 beim Bürgergespräch erklärten: „Wir haben die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie gesenkt und das nochmal verlängert und ich will Ihnen gerne versichern, ich habe dieser Verlängerungsentscheidung zugestimmt und der Einführung in dem sicheren Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab.“
Wir appellieren an