Geschieht nicht noch ein Wunder wird mit Beginn des Jahres 2024 die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wieder mit 19 Prozent berechnet. Das Mitnahme- und Liefergeschäft bleibt bei sieben Prozent. Viele Gastronomen müssen jetzt neu kalkulieren und ihre Preise anpassen. Gasteber werden die Preiserhöhung gegenüber den Gästen rechtfertigen müssen. Unserer Freunde bon SALOMON FoodWorld® haben sieben Praxistipps zusammengestellt, mit denen sich Betriebe bestmöglich vorbereiten können:
1. Kalkulation der Speisenpreise
Gastronomen müssen zunächst prüfen, wie viele ihrer Speisen von der MwSt.-Erhöhung betroffen sind. Während die MwSt. für das Liefergeschäft bei 7 Prozent bleibt, müssen Preise für den Restaurantbesuch mit 19 Prozent MwSt. angepasst werden. Bei einem hohen Anteil des Liefergeschäfts könnte es sinnvoll sein, zwei Speisenkarten mit unterschiedlichen Preisen anzubieten. Falls dieselben Preise für beide Verzehranlässe gelten, muss der Gastronom berechnen, wie viel Prozent des Umsatzes durch Lieferungen generiert wird. Die Preiserhöhung ergibt sich dann aus der Mischkalkulation für beide Verzehranlässe.
2. Möglichkeiten zur Kosteneinsparung prüfen
Bei der Kalkulation sollten Gastronomiebetriebe ermitteln, ob es Möglichkeiten gibt, in anderen Geschäftsbereichen zu sparen. Falls noch nicht geschehen, kann eine Anpassung von Portionsgrößen oder eine Reduzierung des Speisenangebots in Betracht gezogen werden. Weiteres Einsparpotential findet der Gastronom ggf. auch bei seinen Energiepreisen. Einige Preise sind bzw. werden zumindest kurzzeitig sinken oder umgesetzte Maßnahmen der Energieeinsparung zeigen erste Wirkung. Darüber hinaus findet sich zusätzliches Einsparpotential vereinzelt auch im Einkaufspreis der Zutaten. So hat SALOMON FoodWorld® z. B. seit Ende 2022 den Preis für Beefprodukte senken können. All diese Faktoren könnten helfen, Erhöhungen nicht in vollem Umfang an den