Die Kölner Dorint Hotelgruppe mit über 60 Hotels und Resorts in Deutschland, Österreich und der Schweiz klagt seit 2020 in 14 Bundesländern für die Gleichbehandlung der größeren und mittelständischen Hotelunternehmen bei der staatlichen Kompensation von Finanzschäden aus den Corona-Lockdowns (Tageskarte berichtete). Jetzt teilte der Bundesgerichtshof auf die Klage der „Hommage Hotel in Bremen Betriebs GmbH“ (Parkhotel Bremen) mit, dass er die Nicht-Zulassungsbeschwerde in Bezug auf Schadensersatz im Zusammenhang mit Corona in Bezug auf die Gleichstellung bei Beihilfen zulässt.
Dirk Iserlohe kämpft seit Beginn der Pandemie für die Gleichstellung der Hotelgesellschaften. Betroffen von der Obergrenze bei den Beihilfen in Höhe von 54,5 Millionen Euro sind neben Dorint auch die anderen größeren Unternehmen wie Centro Hotels, H-Hotels, Leonardo, Maritim, Motel One, Novum und Steigenberger. Der Hotelunternehmer hat inzwischen über 120 Briefe an die alte und die neue Regierung geschrieben. Sein Tenor: Die Größe des Betriebs darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung oder gar Diskriminierung führen.
Diese sieht der Hotelier vor allem in der Obergrenze in Höhe von 54,5 Millionen Euro bei den Forderungen aus der Überbrückungshilfe zur Regelung der Corona-Folgen. Seiner Meinung nach darf es nicht sein, dass Einzelunternehmer ihren Schaden ersetzt bekommen, die Konzerne jedoch nur 30 bis 45 Prozent.
Für Iserlohe stellt dies – seit April 2020 – neben dem Ablehnungsbeschluss des BVerfG 1073/21 den ersten vielversprechenden Schritt dar. Er vermutet, dass der BGH besonderes Augenmerk auf Randnummer 38 des oben genannten BVerfG-Beschlusses legen wird, der sich für die Gleichstellung ausspricht. Das würde bedeuten, dass die für ihn peinliche Verhaltensweise der Bundesregierung, die Hotellerie