
Weil der Handel mit illegalen F-Gasen fast das Niveau des legalen Markts erreicht, verlangen Branchenorganisationen vom Gesetzgeber mehr Härte.
Der illegale Handel mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) in Europa boomt. F-Gase werden in zahlreichen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen eingesetzt. Genaue Zahlen fehlen. Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) schätzen jedoch, dass die illegal gehandelten Mengen in etwa der legalen Größenordnung entsprechen.
Um den Kampf gegen diesen Schwarzmarkt zu verstärken, haben BIV und VDKF – unterstützt von Fachleuten der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) – eine gemeinsame Stellungnahme zum geplanten deutschen Chemikaliengesetz (ChemG) vorgelegt. Das Gesetz regelt Kältemittel im Zusammenhang mit der europäischen F-Gase-Verordnung.
Das Ziel: Illegalen Handel zu verhindern und Lieferketten wirksamer zu kontrollieren. Nach der Novellierung der F-Gase-Verordnung im März 2024 sei auch eine Anpassung des ChemG nötig. Das Bundeskabinett hat die Novelle bereits auf den Weg gebracht – im Dezember soll sie im Bundesrat behandelt werden. BIV und VDKF haben ihre Forderungen deshalb an die Umwelt- und Wirtschaftsminister sowie die Ministerpräsidenten der Länder gerichtet.

Kernaussagen der Stellungnahme
- Keine Legalisierung beschlagnahmter Kältemittel:
Ein neuer Paragraf im ChemG würde Behörden erlauben, beschlagnahmte, illegal gehandelte F-Gase weiterzuverkaufen. Aus Sicht von BIV, VDKF und BFS wäre das eine absurde und rechtswidrige Legalisierung illegaler Ware.
- Anpassung des deutschen Strafrechts an die europäische Umweltstrafrichtlinie:
Die Richtlinie sieht eine Erhöhung des Strafmaßes von bisher zwei auf mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe für den illegalen Handel mit Kältemitteln vor – in schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Die derzeitigen Rechtskonstruktionen, die maximal zwei Jahre Haft androhen, seien unverständlich und wirkungslos. Sie sollten angepasst und das Strafmaß erhöht werden.
- Erwerb illegaler Ware verbieten:
In der Neufassung des ChemG ist die Streichung eines Paragrafen vorgesehen, mit der das bisherige Verbot entfiele, illegal in Verkehr gebrachte Produkte oder Geräte zu erwerben. BIV, VDKF und BFS lehnen diese Änderung ab, da Behörden sonst oft keine Handhabe mehr hätten, Verfahren gegen den Erwerb illegaler Ware einzuleiten.
- Quoten-Nachweispflicht beibehalten:
Entlang der gesamten Lieferkette sollen alle Akteure nachweisen, dass sie F-Gase legal und im Rahmen der zulässigen Quote einsetzen. Eine geplante Änderung im ChemG würde die Nachweispflicht für Endkunden streichen. Gerade Endkunden werde jedoch häufig illegale Ware angeboten. Ohne Nachweispflicht könnten die Vollzugsbehörden dort keine unmittelbare Beschlagnahmung mehr vornehmen. red/nz
