
Jeweils zum Jahresbeginn tritt die aktualisierte Liste für stellenmeldepflichtige Berufe in Kraft. Ab 2026 sind neu auch Köchinnen und Köche sowie Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen darauf zu finden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt auf der Plattform arbeit.swiss das Tool Check-Up 2026 zur Verfügung, mit welchem unkompliziert überprüft werden kann, welche Berufsarten unter die Meldepflicht fallen.
Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative»
Die Stellenmeldepflicht bedeutet konkret, dass Unternehmen offene Stellen für meldepflichtige Berufsarten dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden und eine Wartefrist von fünf Arbeitstagen einhalten müssen, bevor sie die Stelle öffentlich ausschreiben. Diese Massnahme wurde eingeführt, um die vom Volk angenommene «Masseneinwanderungsinitiative» umzusetzen. So soll erreicht werden, dass das RAV einen inländischen Stellensuchenden vorschlagen kann. Berufsarten fallen unter die Stellenmeldepflicht, wenn eine Arbeitslosenquote von 5 % überschritten wird.
Im Jahr 2025 haben 6,5 % der Erwerbstätigen in Berufsarten gearbeitet, welche der Stellenmeldepflicht unterstanden. Im Jahr 2026 werden es neu 10,8% sein.

