
Das von EU-Rat und Kommission vorgeschlagene achtwöchige Rückerstattungsrecht für alle MIT-Transaktionen stößt auf Widerstand. IHA und HDE befürchten finanzielle und operative Folgen.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) im Zuge der laufenden Trilog-Verhandlungen zur europäischen Payment Services Regulation (PSR) vor der geplanten Ausweitung des bedingungslosen Rückerstattungsrechts auf sämtliche von Händlern initiierte Transaktionen (Merchant-Initiated-Transactions „MIT“) nach Artikel 62 (1) des Verordnungsentwurfs.
Nach den aktuellen Vorschlägen von Rat und EU-Kommission sollen Zahlende künftig innerhalb von acht Wochen nach einer MIT-Transaktion ohne Angabe von Gründen eine Erstattung verlangen können – analog zum bereits heute bestehenden Recht bei SEPA-Lastschriften. Was im Bereich der Lastschrift für elementare Grundversorgungsleistungen sachgerecht sein kann, wäre für MIT nach Auffassung von IHA und HDE jedoch problematisch.
Breite Anwendung in verschiedenen Branchen
Merchant-Initiated-Transactions kommen laut den Verbänden in zahlreichen Geschäftsmodellen zum Einsatz. Die Palette reicht von Hotellerie, Reisen und Autovermietungen über Abonnementmodelle bis zu E-Commerce und automatischen Prepaid-Aufladungen. In der Hotellerie dienen MIT nach Angaben des IHA dazu, nicht fristgerecht stornierte Reservierungen abzurechnen oder nachträgliche Belastungen wie Minibar-Kosten, Schäden oder verlängerte Aufenthalte zu erfassen.

„Ein achtwöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für rechtmäßige und vertraglich vereinbarte MIT-Transaktionen öffnet Tür und Tor für verharmlosend sogenannten ‚Friendly Fraud‘ und verlagert das Risiko nahezu vollständig auf Hotels und Handel“, warnt Otto Lindner, Vorsitzender des IHA. „Für die Hotellerie wären zusätzliche Rückbelastungen, Liquiditätsrisiken und erheblicher administrativer Mehraufwand die Folge.“
Unterstützung für Position des EU-Parlaments
Der Verband verweist darauf, dass Verbraucher bereits heute gemäß der PSD2 (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie, bzw. Payment Services Directive 2) das Recht haben, bei Unstimmigkeiten MIT-Transaktionen anzufechten. Ein zusätzliches, bedingungsloses Rückerstattungsrecht sei daher weder erforderlich noch verhältnismäßig, würde aber bestehende Missbrauchsrisiken erhöhen.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstütze daher die Position des Europäischen Parlaments, wonach das bedingungslose Erstattungsrecht auf SEPA-Lastschriften (SDD) beschränkt werden sollen und MIT von Artikel 62 (1) ausgenommen bleiben. „Wir appellieren an die Bundesregierung, sich im Rat klar für eine Ausnahme von MIT aus Artikel 62 einzusetzen“, so Lindner weiter. „Europa braucht moderne und zuverlässige Zahlungsprozesse. Dazu gehören auch rechts- und planungssichere MIT, ohne die weder eine Vielzahl digitaler Geschäftsmodelle noch die alltägliche Praxis in Hotellerie und Handel funktionieren können.“ red/sar
