
Drei bayerische Städte sind mit ihrer Klage für eine Bettensteuer vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Dieser sieht in dem Verbot einer Übernachtungssteuer keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit. Warum sich der Dehoga bestätigt sieht und München trotzdem weiterstreiten will.
