
Die europaweite Sammelklage wegen wettbewerbswidriger Bestpreis-Klauseln stößt auf breite Zustimmung. Ziel ist eine Entschädigung für erlittene Verluste. Das sind die nächsten Schritte
Die europaweite Sammelklage gegen Booking.com hat eine starke Beteiligung erfahren: Mehr 15.000 Hotels aus ganz Europa registrierten sich online, um sich an der sogenannten „Stichting Hotel Claims Alliance“ zu beteiligen. Noch bis Freitag, den 29. August, können interessierte Hotels ihre Anmeldung abschließen.
„Die überwältigende Resonanz der europäischen Hotels auf unseren Aufruf zur Teilnahme an der Sammelklage beweist, dass die Hotellerie geeint ist“,betont Alexandros Vassilikos, Präsident von Hotrec. Der europäische Dachverband unterstützt gemeinsam mit mehr als 30 nationalen Hotelverbänden die Klage.
Auch Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der Hotrec-Arbeitsgruppe Distribution, zeigt sich beeindruckt: „Zusammen mit den rund 2.000 Hotels aus Deutschland, deren bereits seit dem Jahr 2020 anhängige parallele Verfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam und dem Landgericht Berlin als Blaupause für die europäische Sammelklage dienen, sind es nun über 4.000 Hotels aus Deutschland, die Booking.com gerichtlich die Grenzen der Marktmacht aufzeigen.“

Hotellerie fordert Schadensersatz
Ziel der Klage vor niederländischen Gerichten ist es, die Hoteliers für die durch die Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com entstandenen finanziellen Verluste zu entschädigen. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. September 2024 steht nach Auffassung der Hotelverbände fest, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht.
Booking selbst sieht das Urteil des EuGH deutlich differenzierter. In einer Stellungnahme betonte das Unternehmen kürzlich: „Das Urteil, auf das sich Hotrec und andere Hotelverbände berufen, kam nicht zu dem Schluss, dass die Preisparitätsklauseln von Booking.com wettbewerbswidrig waren.“ Der Gerichtshof habe nicht festgestellt – oder auch nur geprüft –, ob die Klauseln tatsächlich wettbewerbswidrige Auswirkungen hatten oder Auswirkungen auf den Wettbewerb überhaupt.
Das sind die nächsten Schritte
Die Initiative wurde von Hotels aus ganz Europa positiv aufgenommen. Die meisten Teilnehmer kamen aus Italien, Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Im Verhältnis zur Größe des Hotelsektors in den einzelnen Ländern fand die Sammelklage in Island, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg und Irland besonders großen Anklang.
„In den kommenden Wochen werden die Daten der Hotels konsolidiert und validiert und die Klageschrift vorbereitet. Ziel ist es, die Sammelklage noch vor Ende dieses Jahres beim Bezirksgericht Amsterdam einzureichen“, erläutert Marie Audren, Generaldirektorin von Hotrec. red/sar
