Kriminelle haben bereits im Februar Schreiben und E-Mails an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ versendet.
Seit vergangenem Wochenende sind nun auch Schreiben bzw. E-Mails mit dem Briefkopf der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Umlauf, die mit dem Betreff „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025, Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“ versehen sind. Es gibt weder ein derartiges digitales Präventionsmodul, noch eine verpflichtende Teilnahme. Auch eine damit verbundene Beitragssenkung oder -erhöhung gibt es nicht.