Frühling, Sonne – draußen sitzen: Mit den steigenden Temperaturen füllen sich die Biergärten, der Freiluft-Ausschank nimmt Fahrt auf. Dabei gibt es ein paar ganz spezielle bayerische Besonderheiten.
Die Brotzeit
Mancher «Zuagroaste» – auf Hochdeutsch der Zugereiste – staunt, wenn Einheimische im Biergarten – meist im oberbayerischen Raum – ihre eigene Tischdecke entfalten, Geräuchertes, Käse und Rettich, Salzstreuer und Besteck ausbreiten und gar ein Kerzchen anzünden. Das Mitbringen von Speisen ist hier verbürgtes Recht, das so in der Begründung zur bayerischen Biergartenverordnung steht: Einen Biergarten kennzeichne neben dem Gartencharakter die Möglichkeit, «dort auch die eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können». Nicht erwünscht: Sich die Pizza an den Biertisch liefern lassen. Hendl, Schweinsbraten, Würstel, manchmal Steckerlfisch – das gibts meist an den Verkaufsständen im Biergarten.
Die Revolution
Wenn es um ihr Recht auf den Biergarten geht, sind die Bayern zum Aufstand bereit. Rund 20 000 Menschen demonstrierten vor 30 Jahren am 12. Mai 1995 bei der sogenannten Biergartenrevolution gegen Einschränkungen bei den Öffnungszeiten. Die Demonstranten zogen zur Staatskanzlei und forderten: «Rettet den Biergarten». Anwohner hatten wegen Lärms geklagt und zunächst vor Gericht Recht bekommen. Biergärten hätten demnach ab 21.30 Uhr kein Bier mehr ausschenken sollen. «Im Sommer ist es da noch taghell», erläutert die Präsidentin des Vereins zur Erhaltung der Biergartentradition, Ursula Seeböck-Forster, den Volkszorn. Der Freistaat erließ auf den Protest hin die Biergartenverordnung, nach der bis 22.30 Uhr ausgeschenkt werden kann, um 23.00 Uhr soll – von Einzelentscheidungen abgesehen – Ruhe herrschen.

Sozialevent
Die Biergartenrevolution sei enorm wichtig gewesen, sagt Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes