Der Bogen ist mit der aktuell laufenden flächendeckenden Streikwelle an deutschen Flughäfen deutlich überspannt. Nicht nur, dass hunderttausende Urlaubs- und Geschäftsreisende nicht reisen können, ihren Urlaub nicht genießen können, Businessmeetings verpassen oder nur verspätet von der Reise zurückkehren. Vielmehr verursachen diese Streiks Schäden in der Tourismuswirtschaft durch notwendige Umbuchungen, Hotelverlängerungen für Reisende vor Ort, Hotelbuchungen für frühere Anreisen, Ersatzbeförderungen, Reiserücktritte und Rückzahlungen für Kunden, Entschädigungen und zusätzliche Kosten im Zielgebiet in deutlich zweistelliger Millionenhöhe. Darauf macht der Deutsche Reiseverband (DRV) aufmerksam.
Hinzu kommt ein enormer personeller Mehraufwand bei Reisebüros und Reiseveranstaltern. „Die Leidtragenden sind sowohl die vielen hunderttausend Menschen, die ihre Reisen nicht wie geplant antreten können. Als auch Reisebüros, Reiseveranstalter und Dienstleister in Deutschland, die durch die Streiks erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Der entstehende, erhebliche finanzielle Schaden durch die Streikmaßnahmen an Flughäfen ist für die Tourismuswirtschaft nicht akzeptabel“, so der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig.
Hat der Kunde eine Pauschalreise gebucht und fällt sein Flug wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände aus, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, ihm innerhalb von 14 Tagen den Reisepreis zu erstatten, falls er nicht eine zumutbare alternative Beförderung zum Reiseziel anbieten kann. Das hat zur Konsequenz, dass der Reiseveranstalter an diesen Reisen nichts verdient. Im Gegenteil: Der Veranstalter muss seine Leistungspartner wie Hotels, Reiseleitung und Transferdienste trotz Nichtdurchführung der Reise bezahlen. Bei dem lediglich eine halbe Stunde vor Beginn angekündigten Streik am Hamburger Flughafen am vergangenen Samstag zu Beginn der dortigen Frühjahrsferien und dem heutigen Streik an 13 Flughäfen liegen unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vor. Die Kostenbelastung
