Das spanische Nationalgericht hat die von der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) verhängte Geldstrafe in Höhe von 413,2 Millionen Euro gegen Booking.com vorläufig ausgesetzt.
Die CNMC hatte die Strafe im Juli 2024 verhängt, weil sie Booking.com vorwarf, wettbewerbswidrig zu handeln, indem das Unternehmen spanische Hotels daran hinderte, niedrigere Preise auf ihren eigenen Websites anzubieten (Tageskarte berichtete). Außerdem hatte die Kommission beanstandet, dass Booking.com mit Hilfe von Ranking- und Loyalitätsprogrammen Hotels bevorzugte, die ihre Buchungen überwiegend über die Plattform abwickelten, was den Wettbewerb durch andere Online-Reisebüros einschränkte, wie Cinco Días berichtete.
Am 30. Oktober 2024 hatte Booking.com Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Unternehmen argumentierte, dass die Strafe sowohl Hotels als auch Kunden schaden würde und dass die Feststellungen der CNMC fehlerhaft seien.
Aussetzung der Strafe durch das Nationalgericht
Das Nationalgericht stimmte dem Antrag von Booking.com zu, die Strafe bis zur endgültigen Entscheidung über die Berufung auszusetzen. Das bedeutet, dass Booking.com vorerst nicht verpflichtet ist, die Strafe zu zahlen oder seine Geschäftspraktiken in Spanien zu ändern.

Diese Entscheidung ist eine übliche Maßnahme, um zu verhindern, dass Unternehmen während laufender Verfahren unmittelbar finanziellen Schaden erleiden. Gleichzeitig wurde Booking.com jedoch aufgefordert, eine finanzielle Garantie in Höhe der vollen Strafe von 413,2 Millionen Euro zu hinterlegen, für den Fall, dass die Berufung erfolglos bleibt.
Die spanische Hotelbranche, vertreten durch Organisationen wie die Spanische Konföderation der Hotels und Touristischen Unterkünfte (Cehat) und die Spanische Vereinigung der Hotelmanager (AEDH), verfolgt den Fall genau. Beide Verbände haben rechtliche Schritte unternommen, um die Schäden zu beziffern, die durch die Marktmacht von