Die Stadt Málaga hat eine neue Verordnung erlassen, die die Eröffnung neuer Ferienwohnungen in 43 Stadtteilen untersagt. Diese Maßnahme betrifft unter anderem das historische Zentrum, El Ejido, La Merced, La Malagueta und El Palo.
Die Entscheidung basiert Berichten zufolge auf einer Überarbeitung des Bebauungsplans (PGOU), die der Stadtrat im November 2024 verabschiedet hat. Ziel ist es, die Wohnsituation in stark touristisch geprägten Gebieten zu entlasten, da in den betroffenen Vierteln Ferienwohnungen über 8 Prozent des Wohnungsbestands ausmachen.
In den verbleibenden Stadtteilen dürfen neue Ferienwohnungen nur eröffnet werden, wenn sie über einen unabhängigen Zugang und separate Versorgungseinrichtungen verfügen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Umwandlung von Wohnraum in touristische Unterkünfte kontrolliert und die Verdrängung von Einheimischen verhindert wird.
Laut Stadtverwaltung sind 75 Prozent der touristischen Unterkünfte in Málaga Ferienwohnungen, die sich hauptsächlich in vier zentralen Stadtteilen konzentrieren. Von den rund 13.000 registrierten Ferienwohnungen in der Stadt werden 7.035 über Plattformen vermarktet. Die Studie zeigt zudem, dass Ferienwohnungen wirtschaftlich deutlich profitabler sind als konventionelle Mietobjekte, was zu steigenden Mieten und einer Verdrängung der lokalen Bevölkerung führt.