Seit dem 1. Januar 2025 ist das Gesichtsverhüllungsverbot in der Schweiz in Kraft. Es untersagt das Verhüllen des Gesichts in der Öffentlichkeit – etwa durch einen Nikab oder eine Burka. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat die Initiative am 7. März 2021 angenommen. HotellerieSuisse sprach sich damals gemeinsam mit anderen Tourismusverbänden gegen das Verhüllungsverbot aus. Der Grund: Die meisten Frauen, die in der Schweiz einen Gesichtsschleier tragen, sind Touristinnen aus den Golfstaaten, die einen bedeutenden Beitrag zur Schweizer Tourismuswirtschaft leisten.
Die wichtigsten Regelungen
Geltungsbereich: Das Verbot gilt in allen öffentlichen Räumen, einschliesslich Strassen, Plätze, öffentlicher Verkehrsmittel, Restaurants und Geschäften.
Ausnahmen: Keine Anwendung findet das Verbot in Flugzeugen sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten. Auch in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten ist die Verhüllung weiterhin erlaubt.
Weitere Ausnahmen gelten:
- Zum Schutz der Gesundheit, etwa durch das Tragen einer Schutzmaske.
- Wegen klimatischer Bedingungen, beispielsweise zum Schutz vor Kälte.
- Für einheimische Bräuche wie die Fasnacht.
- Bei künstlerischen oder unterhaltenden Darbietungen sowie zu Werbezwecken.
Sanktionen: Verstösse werden in der Regel mit einer Ordnungsbusse von 100 CHF geahndet, die direkt vor Ort bezahlt werden kann. Wird die Zahlung verweigert, kommt ein ordentliches Verfahren zum Einsatz, bei dem der maximale Strafrahmen 1’000 CHF beträgt.
Herausforderung für den Tourismus
Die Einführung des Verhüllungsverbots stellt die Tourismusbranche vor die Herausforderung, betroffene Gäste korrekt und respektvoll zu informieren. Der Schweizer Tourismus-Verband hat dazu Merkblätter mit den genauen Bestimmungen erstellt. Diese Unterlagen sollen helfen, Unsicherheiten zu klären und Missverständnisse zu vermeiden.