Ein funktionierendes Brandschutzsystem kann Leben retten. Ein Fehlalarm hingegen kann den Urlaub empfindlich stören. Besonders ärgerlich wird es, wenn ein unnötiger Feuerwehreinsatz hohe Kosten verursacht, wie in einem aktuellen Fall aus Schweden. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) erklärt, worauf zu achten ist, und gibt Tipps, wie sich hohe Rechnungen vermeiden lassen.
Beispiel aus der Fallarbeit des EVZ
Ein Verbraucher mietete ein Hotelzimmer in Stockholm mit Kochnische. Beim Kochen löste der Rauchmelder Alarm aus, obwohl das Fenster gekippt war, die Lüftung eingeschaltet wurde und es kaum Rauchentwicklung gab. Die Feuerwehr rückte an. Eine Rechnung wurde zunächst nicht ausgestellt, doch drei Monate später folgte ein Inkassoschreiben über 1.631 Euro.
Wie ist die Rechtslage?
Wenn die Feuerwehr vor dem Hotelzimmer steht, kann der Schreck groß sein. Schnell kommt die Frage nach den Kosten auf. Hier gibt es leider keine allgemeingültige Antwort.
In vielen Fällen bleibt es bei einem Fehlalarm ohne Rechnung, wenn keine Pflichtverletzung vorliegt beziehungsweise die Hausordnung eingehalten wurde. Allerdings hat jede Unterkunft eigene Regeln. Entscheidend ist, ob Vorschriften zum Umgang mit Kochmöglichkeiten oder Hinweise zur Funktion und Platzierung des Rauchmelders gemacht wurden.
Bislang ist der Brandschutz in Hotels europaweit nicht einheitlich geregelt. So variieren die gesetzlichen Regelungen innerhalb der EU von Land zu Land, in Deutschland sogar von Bundesland zu Bundesland.
Auch die Gerichte bewerten die Sachlage unterschiedlich. Kochen mit starker Rauch-, Dunst- oder Hitzeentwicklung wird in Deutschland häufig als Fehlverhalten eingestuft. Selbst bei normalem Kochen können Probleme auftreten, wenn Fenster nicht geöffnet oder vorhandene Dunstabzugshauben nicht genutzt werden.
Ob eine Ersatzpflicht besteht, hängt letztlich von den genauen Umständen des