Der Hotelmeldeschein fällt weg, die E-Rechnung wird Pflicht und die Bundesregierung wird neu gewählt – 2025 stehen für das Gastgewerbe wichtige Änderungen und Termine an. Wir bieten einen Überblick.
Neues Jahr, neue Gesetze: Wie jedes Jahr stehen mit dem Jahreswechsel wichtige Reformen und Änderungen an. Von einigen ist das Gastgewerbe unmittelbar betroffen, wie etwa vom Ende der Hotelmeldepflicht für inländische Gäste. Mit Spannung blickt die Branche auch auf die anstehenden Bundestagswahlen am 23. Februar 2025. Wir haben das Wichtigste kompakt zusammengefasst.
Bundestagswahl im Februar 2025
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wird 2025 ein früherer Termin für die Bundestagswahl festgelegt als ursprünglich vorgesehen. Anstatt am 28. September wird die Wahl nun am 23. Februar 2025 stattfinden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat dafür die Vertrauensfrage im Bundestag gestellt – die erwartungsgemäß negativ ausgefallen ist. Das ebnet den Weg für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen einzuberufen.
Das Gastgewerbe erhofft sich von den Wahlen einen politischen Neustart. “Ein Weiter so darf es nicht geben. Wir brauchen dringend eine Politik, die die Wirtschaft stärkt und dafür sorgt, dass sich Arbeit wieder lohnt”, sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick. Der Branchenverband fordert Vorfeld der Wahlen die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie und nimmt Bundeskanzler Scholz in die Pflicht. “Bundeskanzler Scholz kennt nicht nur unser zentrales Branchenanliegen mit allen guten Argumenten. Er hat sich auch wiederholt öffentlich und unmissverständlich für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Speisen in der Gastronomie ausgesprochen”, so Zöllick.
Hotelmeldepflicht fällt ab Januar 2025 teils weg
Inländische Hotelgäste müssen ab dem Jahreswechsel ihre Meldedaten beim Check-in nicht mehr hinterlegen, weder handschriftlich noch digital. Das ist Teil des vierten Bürokratieentlastungsgesetz, das im September 2024 verabschiedet wurde. Für ausländische Gäste bleibt jedoch das bisherige Verfahren bestehen, was laut dem Hotelverband Deutschland (IHA) zu organisatorischen Herausforderungen führen könnte. Der Verband kritisiert zudem, dass die Gesetzesänderung nicht weit genug geht und eine Chance zur Digitalisierung verpasst wurde.
Die E-Rechnung wird ab Januar 2025 Pflicht
Die elektronische Rechnungsstellung, auch E-Rechnung genannt, wird im neuen Jahr den Papierbeleg ablösen. Für Hoteliers im B2B-Bereich – sei es mit Geschäftskunden, Lieferanten oder anderen Partnern – bedeutet dies eine grundlegende Umstellung. Rechnungen müssen in einem standardisierten Format übermittelt werden, das die gesetzlichen Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 erfüllt und alle relevanten Informationen wie Rechnungssteller, Leistungsempfänger, Leistungsbeschreibung und Umsatzsteuersatz enthält. Papierrechnungen oder einfache PDFs werden nicht mehr anerkannt.
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Mindestlohn steigt ab 1. Januar
Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von bisher 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung hatte den Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt.
Minijob-Grenze steigt
Auch die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2025 – von derzeit 538 Euro auf 556 Euro brutto. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Minijob-Grenze mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn, die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.
Höhere Mindestvergütung für Azubis
Ab dem ersten Lehrjahr erhalten Auszubildende im kommenden Jahr eine monatliche Mindestvergütung von 682 Euro brutto. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt für Lehrlinge, die ihre Ausbildung 2025 begonnen haben, auf 805 Euro, während im dritten Jahr mindestens 921 Euro gezahlt werden müssen. Für Ausbildungen, die 3,5 Jahre dauern, beträgt die Mindestvergütung im letzten Jahr 955 Euro monatlich.
Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, gilt die im jeweiligen Tarifvertrag festgelegte Vergütung, sofern diese höher als die gesetzliche Mindestvergütung ist.
Einführung des digitalen Arbeitsvertrags ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 erleichtert das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz den administrativen Aufwand für Unternehmen durch die Einführung des digitalen Arbeitsvertrags. Arbeitgeber dürfen Arbeitsverträge oder Änderungen künftig in Textform (z.B. per E-Mail) übermitteln, ohne eigenhändige Unterschrift. Voraussetzung ist, dass der Vertrag für den Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und druckbar ist und ein Empfangsnachweis eingefordert wird.
Ausnahmen bleiben bestehen:
- In Branchen mit hoher Schwarzarbeitsgefahr (z.B. Baugewerbe, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft) bleibt die Papierform mit eigenhändiger Unterschrift Pflicht.
- Befristete Arbeitsverträge müssen weiterhin schriftlich geschlossen werden, ausgenommen sind Befristungen bis zur Regelaltersgrenze.
- Bei Praktikantenverträgen bleibt der schriftliche Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen erforderlich.
CO₂-Preis steigt zum Jahreswechsel
Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der CO₂-Preis für fossile Kraft- und Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas laut von bisher 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid.
Die CO₂-Steuer wird seit 2021 schrittweise erhöht. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu verringern und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Die Einnahmen aus der CO₂-Abgabe fließen in den Klima- und Transformationsfonds und werden für Klimaschutzmaßnahmen und die Förderung der Wirtschaft eingesetzt.
Ab 2025: Deutschlandticket wird teurer
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Preis für das Deutschlandticket von bisher 49 Euro auf 58 Euro pro Monat. Das Ticket bleibt weiterhin bundesweit gültig und ermöglicht die uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland – darunter Busse, U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge.
Barrierefreiheit wird ab Juni 2025 zum Muss
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft auch B2C-Dienstleistungen wie die Hotellerie. Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Maßnahmen wie eine klare Navigation, optimierte Inhalte für Screenreader und gut sichtbare Call-to-Action-Buttons spielen hier eine zentrale Rolle bei der Anpassung.