Aus den Kühltheken kennen es viele Supermarktkunden schon: Beim Schnitzel zeigen Packungs-Etiketten mit dem Aufdruck «Haltungsform», wie das Schwein einst im Stall lebte – und bald kommt ein ähnliches staatliches Logo dazu. Doch wie ist es mit Jägerschnitzel im Restaurant und Krustenbraten in der Kantine? Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) peilt schon länger eine Ausdehnung der Pflichtkennzeichnung auf die Gastronomie an. Nach dem Aus der Ampel-Koalition mit der FDP ist jetzt ein rot-grüner Plan da.
Mit dem Konzept für eine mögliche nächste Stufe des staatlichen Logos soll sich der Bundestag noch kurz vor Weihnachten befassen. «In der Außer-Haus-Verpflegung gibt es üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen», heißt es in einem dazu eingebrachten Gesetzentwurf von SPD und Grünen. Um dem Wunsch von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach mehr Transparenz nachzukommen, solle die Kennzeichnung auch dorthin ausgeweitet werden.
Neue Angaben für Speisekarten
Konkret geht es darum, dass auch in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder Aushängen Angaben zur Haltungsform der Tiere zu finden sein sollen. Damit könnten Gäste in Restaurants, Kantinen oder am Imbiss «eine informierte Kaufentscheidung» dazu treffen. Angewandt werden soll dafür ein System mit fünf Haltungskategorien von den gesetzlichen Mindestanforderungen bis «Bio», das ab August 2025 für inländische Erzeugnisse zur Pflicht wird – zunächst nur für frisches Schweinefleisch in Supermärkten. Dort gibt es schon länger eine weit verbreitete freiwillige «Haltungsform»-Kennzeichnung der Handelsketten.
Eine Anwendung in der Außer-Haus-Verpflegung mit wechselnden Gerichten ist dabei keine ganz einfache Sache. Der Entwurf geht von bundesweit 150.000 Betrieben von Restaurants über Imbisse, Kantinen und