
Erfolg für die Branche: Die Finanzverwaltung hält daran fest, dass Grundstücke bei Beherbergungsbetrieben nicht zum Verwaltungsvermögen gehören.
Erfolg für die Branche: Die Finanzverwaltung hält daran fest, dass Grundstücke bei Beherbergungsbetrieben nicht zum Verwaltungsvermögen gehören.
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