Individuelle Angebote, neues Design und die Marke JUFA soll technologiebasiert weiterentwickelt werden, damit die Prozesse und Angebote optimiert werden, ohne die gesellschaftlichen Werte aus dem Blick zu verlieren – das ist die Botschaft von Gerhard Wendl, den Gründer der JUFA Hotels. Lesen Sie die News, um bei dieser aufstrebenden Gruppe auf dem Laufenden zu bleiben
Das JUFA Hotel Hamburg HafenCity wurde vom DEHOGA als „TOP-Ausbildungsbetrieb“ ausgezeichnet
Die Initiative „TOP-Ausbildungsbetrieb“ schafft erstmals eine bundesweit einheitliche Zertifizierung für einen hohen Ausbildungsstandard in der Hotellerie und Gastronomie. Mit dem Qualitätssiegel positioniert sich JUFA Hotel Hamburg HafenCity als attraktiver Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeber.
„Qualifizierte Mitarbeitende sind essenziell für die langfristige Entwicklung der JUFA Hotels, da sie die hohen Qualitätsansprüche unseres Unternehmens gewährleisten. Deshalb legen wir sehr großen Wert darauf, in die Ausbildung von Nachwuchskräften zu investieren und ihnen während dieser Zeit ein faires, unterstützendes und angenehmes Arbeitsumfeld zu bieten.
Zudem ermöglicht uns die Einhaltung der Voraussetzungen für den Erhalt des Qualitätssiegels sicherlich auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenzbetrieben.“, sagt Gerhard Wendl, Gründer und Geschäftsführer der JUFA Hotels Gruppe.
Über die Auszeichnung „DEHOGA Top-Ausbildungsbetrieb“
Um eine Ausbildung mit hoher Qualität zu garantieren, verpflichtet sich der Betrieb zur Einhaltung von zwölf festgelegten Leitsätzen – diese beinhalten Kriterien wie u.a. ein faires, tolerantes Arbeitsklima, qualifizierte Ausbilder und Ansprechpersonen, ein Fokus auf Work-Life Balance sowie die Unterstützung bei der Karriereplanung und die Förderung von berufsbezogenen Schulungen, Projekten etc.
Die wichtigste Voraussetzung zum Erhalt des Siegels bildet die Einbindung und Befragung der Auszubildenden selbst zu den Maßnahmen des Betriebs. Dadurch wird die Zertifizierung zum „Qualitätssiegel mit dem Win-Win-Faktor“. Die Auszeichnung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren.