Jeweils zum Jahresbeginn tritt die eine aktualisiere Liste für stellenmeldepflichtige Berufe in Kraft. Ab 2025 sind nebst Hotelrezeptionistinnen und -rezeptionisten, neu auch Hilfskräfte und Chef/Cheffe de Service im Restaurant zu finden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt auf der Plattform arbeit.swiss das Tool Check-Up 2025 zur Verfügung, mit welchem unkompliziert überprüft werden kann, welche Berufsarten unter die Meldepflicht fallen.
Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative»
Die Stellenmeldepflicht bedeutet konkret, dass Unternehmen offene Stellen für meldepflichtige Berufsarten dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden und eine Wartefrist von fünf Arbeitstagen einhalten müssen, bevor sie die Stelle öffentlich ausschreiben. Diese Massnahme wurde eingeführt, um die vom Volk angenommene «Masseneinwanderungsinitiative» umzusetzen. So soll erreicht werden, dass das RAV einen inländischen Stellensuchenden vorschlagen kann. Berufsarten fallen unter die Stellenmeldepflicht, wenn eine Arbeitslosenquote von 5 % überschritten wird.