Statt des vom DEHOGA geforderten „Mehr Netto vom Brutto“ rollt der Zug bei den Sozialversicherungsbeiträgen weiter in die andere Richtung: Zum 1. Januar 2025 werden sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung die Beiträge steigen.
Nachdem im Oktober eine Prognose des Schätzerkreises zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt war, hat das Bundesgesundheitsministerium nunmehr den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 Prozent festgelegt. Das bedeutet eine Steigerung um 0,8 Prozentpunkte. Die Höhe des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest.
Für die soziale Pflegeversicherung hat die Bundesregierung den Entwurf einer Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung vorgelegt, wonach der Beitragssatz dort um 0,2 Prozentpunkte auf dann 3,6 Prozent steigen soll. Der Entwurf soll am 20. Dezember 2024 im Bundestag verabschiedet werden.
Der drastische Beitragssprung belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber und macht Arbeit teurer und unattraktiver. “So kann es nicht weitergehen. Durchgreifende und kostensenkende Strukturreformen in der Krankenversicherung sind unbedingt erforderlich”, fordert der DEHOGA Bundesverband.
Mit dem sog. Rentenpaket II, das die „Rumpfampel“ weiterhin verfolgen will, stünden absehbar weitere Beitragssteigerungen schon vor der Tür. Der in der letzten Woche erschienene Rentenversicherungsbericht habe verschiedene Modellvarianten – abhängig von Beschäftigungs- und Lohnentwicklung – berechnet, wie sich die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2038 entwickeln könnten. Danach hätten sich die Annahmen weiter verschlechtert: Wahrscheinlich sei schon 2028 ein Beitragssatz zwischen 19,7 Prozent und 20,5 Prozent (heute 18,6 Prozent), bis 2038 eine Spannweite zwischen 21,6 Prozent und 22,9 Prozent, so der DEHOGA. Erkenntnis für den Verband: Die langfristige Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 Prozent wie im Rentenpaket II vorgesehen würden