Der Hotelverband Deutschland wirft Booking vor, die Anforderungen des Digital Markets Act nicht fristgerecht umgesetzt zu haben. Der IHA kritisiert unter anderem Paritätsklauseln und Ranking-Manipulation.
Seit dem 14. November 2024 ist Booking.com verpflichtet, das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets – DMA) einzuhalten. Doch nach Einschätzung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und des europäischen Dachverbands HOTREC hat es das Buchungsportal versäumt, die notwendigen Änderungen gegenüber seinen Hotelpartner fristgereicht umzusetzen. Die Verbände sich der Ansicht, dass der von Booking vorgelegt Compliance-Bericht mehrere im DMA festgelegt Verpflichtungen nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt.
Vorwürfe gegen Booking
Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des IHA, äußerte Kritik: „Booking.com hält die DMA-Auflagen noch immer nicht ein. Die Hotellerie in Deutschland und Europa ist das ewige Auf-Zeit-Spielen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen leid und fordert eine zeitnahe und konsequente Sanktionierung durch die Europäische Kommission,” erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA).
Der IHA sieht nach Analyse der aktuellen Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) von Booking sowie der Regelungen des DMA weiter erhebliche Verstöße, die die Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie massiv beeinträchtigen.
Auch die Ausführungen der Buchungsplattform bei einem Workshop der EU-Kommission zur Einhaltung der DMA-Vorschriften konnten die Bedenken der Hotellerie nicht zerstreuen. Tobias Warnecke, Geschäftsführer des IHA, sagt: „Aktuell ist Booking.com noch weit davon entfernt, die Anforderungen des DMA zu erfüllen.“
Kritikpunkte im Detail
Der Hotelverband Deutschland sieht insbesondere in folgenden Bereichen Verstöße gegen die zentralen Vorschriften des DMA:
- Paritätsklauseln und Preissteuerung
Artikel 5(3) DMA zielt darauf ab, Paritätsklauseln von Gatekeepern zu verhindern und Hotels die Freiheit zu geben, auf anderen Kanälen günstigere Raten anzubieten. Trotz dieses Verbots würde Booking weiterhin indirekten Druck auf Hotels ausüben, indem es, aus der eigenen Marge, Zimmerpreise rabattiert („Undercutting“). Damit würde die Buchungsplattform den Wettbewerb auf anderen Kanälen verzerren und de facto die gleichen negativen Ergebnisse wie mit Paritätsklauseln erreichen.
- Ranking-Manipulation
Hotels, die günstigere Preise auf anderen Kanälen anbieten, würden durch schlechtere Rankings in der Suchergebnisliste von Booking benachteiligt werden, was laut IHA einen Verstoß gegen Art. 6(5) DMA darstellt. Damit würde das Verbot von Paritätsklauseln subtil umgangen werden.
- Einschränkungen der Kundenkommunikation (Art. 6(10) DMA):
Booking würde weiterhin die direkte Gästekommunikation ein einschränken, bis die Buchung vollständig abgewickelt ist. Dies beeinträchtige die Möglichkeit der Hoteliers, direkte Kundenbeziehungen aufzubauen und widerspreche Art. 6(10) des DMA, der eine freie Interaktion zwischen Hotels und Reisenden vorsieht.
Darüber hinaus kritisiert der IHA, dass viele der von Booking.com angekündigten Änderungen lediglich kosmetischer Natur seien, wie zum Beispiel der Zugang zu Daten – oder werden überhaupt nicht umgesetzt. So hätten beispielsweise Hotels, die die Vorauszahlungsoption von Booking nutzen wollen, keine Auswahlmöglichkeit bezüglich des Zahlungsdienstleisters. Außerdem herrsche nach wie vor Intransparenz darüber, wie die Algorithmen der Buchungsplattform funktionieren. red/sar
Über den Hotelverband Deutschland
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.600 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.