Wer bekommt an den Feiertagen frei? Wann gibt es Zuschläge und Geschenke? Hier sind arbeitsrechtliche Regeln, die Sie rund um Weihnachten parat haben sollten.
Zwischen Hochsaison im Einzelhandel und der Gastronomie und Betriebsferien in der Industrie: Rund um die Festtage gelten in vielen Firmen Sonderregelungen. Aber was ist eigentlich gesetzlich geregelt und was nicht? Ein Überblick.
1. Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage
Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind keine gesetzlichen Feiertage und damit ganz normale Arbeitstage, wie Elise Hartwich, Rechtsberaterin bei der Arbeitnehmerkammer Bremen klarstellt. 2024 fallen sie auf einen Werktag, Beschäftigte sind also grundsätzlich verpflichtet, zu arbeiten. Wer freihaben möchte, muss Urlaub nehmen.
Es gibt aber auch viele Arbeitgeber, bei denen betriebliche oder vertragliche Sonderregeln gelten – und Beschäftigte entweder ganz oder teilweise freibekommen. Zudem kann der Fall der sogenannten betrieblichen Übung gelten: Waren die Tage in der Vergangenheit wiederholt frei, dürfen Beschäftigte darauf schließen, dass dies auch künftig so sein soll.
Übrigens: Das Bundesurlaubsgesetz kennt keine halben Urlaubstage, so die Rechtsberaterin. Theoretisch müssten Beschäftige also auch für einen halben freien Arbeitstag einen vollen Urlaubstag einsetzen. In der Praxis ist es aber gängig, dass halbe Urlaubstage gewährt werden.
2. Urlaubssperre rund um Weihnachten ist möglich
Beschäftigte dürfen ihre Urlaubstage in der Regel nach eigenen Wünschen festlegen. Das letzte Entscheidungsrecht hat aber der Arbeitgeber. Er kann Urlaubsanträge dennoch nicht willkürlich ablehnen. Sprechen dringende betriebliche Gründe gegen den Urlaub oder kollidieren Urlaubswünsche mehrerer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber die Interessen der Beteiligten gegeneinander abwägen und entsprechend entscheiden, wer freibekommt und wer nicht.
Ist zum Jahreswechsel das Arbeitsaufkommen besonders