Das Barrierefreiheitsgesetz stellt Hotel-Websites vor neue Herausforderungen. Welche Vorgaben ab 2025 gelten.
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft besonders B2C-Dienstleistungen wie die Hotellerie. Für die Branche bietet die neue Regelung die Chance, die digitale Landschaft nicht nur gesetzeskonform, sondern auch benutzerfreundlicher und inklusiver zu gestalten.
Barrierefreiheit konkret
Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Rund 30 Prozent der Bevölkerung habe laut dem Portal „Barrierefreies Design“ Beeinträchtigungen – sie sind potenzielle Gäste, die durch eine barrierefreie Website angesprochen werden können. Maßnahmen wie eine klare Navigation, optimierte Inhalte für Screenreader und gut sichtbare Call-to-Action-Buttons spielen hier eine zentrale Rolle bei der Anpassung. Diese tragen nicht nur zur Nutzerfreundlichkeit bei, sondern verbessern auch die Suchmaschinenoptimierung (SEO) – das bedeutet zugleich mehr Sichtbarkeit und potenziell mehr direkte Buchungen.
Verpflichtung als Chance
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine Chance, das Gästeerlebnis zu verbessern und neue Zielgruppen zu erschließen. Ein barrierefreier Internetauftritt sorgt dafür, dass sich jeder Gast – ob mit oder ohne Einschränkungen – willkommen fühlt. Das erweitert die Zielgruppe und erhöht potenzielle Buchungen. Zudem schützt die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards vor rechtlichen Konsequenzen, wie Bußgeldern, und ermöglicht es Hotels, gegenüber Mitbewerbern einen wichtigen Vorteil zu erlangen.
Barrierefreiheit in der Praxis
Die Umsetzung der Barrierefreiheit sollte mit der Analyse und Optimierung der bestehenden Website beginnen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Zugängliche Navigation: Ihre Website sollte auch mit der Tastatur oder über Screenreader einfach bedienbar sein.
- Alt-Texte und klare Strukturen: Alle Bilder sollten mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen werden, und Überschriften sowie Buttons müssen klar und verständlich sein.
- Visuelle Kontraste: Achten Sie auf ausreichende Farbkontraste, um die Lesbarkeit zu verbessern und Sehbeeinträchtigungen zu berücksichtigen.
Fazit: Barrierefreiheit im Web ist für die Hotellerie unerlässlich, um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden. Durch die Optimierung der Website können Hotels nicht nur neue Gästegruppen ansprechen, sondern auch ihre Position im Wettbewerb stärken.
Zur Autorin
Talena Burger ist Projektmanagerin Website & Conversion bei Online Birds.