Die novellierte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist in Kraft getreten. Sie macht es Kommunen einfacher, den Radverkehr zu fördern. Der ADFC appelliert an die Verwaltungen, die neuen Möglichkeiten konsequent zu nutzen.
Mit der Veröffentlichung der neuen StVO im Bundesgesetzblatt ist diese nun geltendes Recht. Die Neuerungen machen für den Radverkehr vieles einfacher, denn es gibt neue Spielräume für die Einrichtung von Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradparkplätzen und Tempo 30. ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Die neue Straßenverkehrs-Ordnung tritt endlich in Kraft, das ist ein guter Moment für den Radverkehr in Deutschland. Die Zeiten, in denen erst Unfälle geschehen müssen, um einen Radweg einzurichten, sind vorbei. Kommunen können jetzt einfacher als je zuvor mehr für den Radverkehr tun.”
Neue Begründungen
Kommunen können nun auch Umwelt- oder Klimaschutz, Gesundheit oder städtebauliche Entwicklung als Grund für die Einrichtung von Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradparkplätzen und Tempo 30 anführen. Somit können viele neue Projekte angepackt oder bereits vorhandene Planungen umgesetzt werden, die bislang an den zu engen Gesetzesvorgaben gescheitert sind.
Verwaltungsvorschrift wird ebenfalls aktualisiert
Konkretere Vorgaben für die Anwendung der neuen Möglichkeiten wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) enthalten, die das Bundesverkehrsministerium noch veröffentlichen muss. Viele Behörden warten auf diesen Praxis-Leitfaden, bevor sie sich an die Umsetzung neuer Pläne machen. Das ist rechtlich aber nicht nötig, und Vorbereitungen für konkrete Maßnahmen können jetzt schon getroffen werden. Deshalb fordert der ADFC die Verwaltungen auf, nicht erst auf die VwV-StVO zu warten, sondern direkt loszulegen, um keine Zeit zu verlieren.
ADFC hat lange für neue Verlehrsgesetzgebung gekämpft
Die Novelle der StVO folgt dem neuen Straßenverkehrsgesetz (StVG), das als übergeordnetes Gesetz die Grundlage dafür geschaffen hat, dass in der StVO fahrradfreundlichere Regelungen aufgenommen werden konnten. Alle Informationen zum neuen StVG finden Sie in unserem Dossier.