In einem Webseminar zur Revision der Pauschalreiserichtlinie hat der Deutsche Reiseverband (DRV) über den aktuellen Stand und zu erwartenden Entwicklungen informiert.
Reiserechtsexperte Prof. Dr. Ansgar Staudinger hat sich zur Diskussion um die Ausweitung des Geltungsbereichs der Pauschalreiserichtlinie auf Einzelleistungen geäußert – sein Fazit: „Die Absicherung von Einzelleistungen führt zu Überregulierung und zerschießt die gesamte Fülle des Vertragsrechts und ist so auch nicht vorgesehen.“
Er ergänzt: „Wenn jede Einzelleistung zur Pauschalreise werden würde, wo bleibt dann der Vorteil der Pauschalreise?“ Es sei wichtig, die Verbraucherinnen und Verbraucher intensiv über die Vorteile der Pauschalreise im Buchungsprozess aufzuklären. In Bezug auf die verbundenen Reiseleistung ergänzte Staudinger: „Wenn wir alles, was heute unter die verbundenen Leistungen fällt, zu einer Pauschalreise machen würden, wird das der Untergang der Vermittlerszene sein.“ Das gelte es zu verhindern.
Achim Wehrmann, Hauptgeschäftsführer des DRV, erklärte zu Beginn des Webseminars: „Die Pauschalreise bietet schon heute einen umfassenden Schutz der Reisenden. Keine andere Branche bietet eine solche Absicherung. Weitere Verpflichtungen für die Reiseveranstalter, wie sie der aktuelle Gesetzentwurf der EU-Kommission vorsieht, werden dazu führen, dass immer mehr Kunden ungeschützt verreisen. Denn sicher ist, eine weitere Verschärfung wird zu unvermeidlichen Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen führen – und damit zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen. Das kann so nicht gewollt sein.“
Die Bundespolitik hat sich in wichtigen Kritikpunkten bereits hinter die Industrieposition des DRV und weiterer Verbände der Reisewirtschaft gestellt. Insbesondere die angedachte Drei-Stunden-Regelung sieht auch das Bundesjustizministerium kritisch. Damit würde de facto die verbundene Reiseleistung wegfallen und Reisebüros kämen fast automatisch in die Veranstalterhaftung. Gleichzeitig wird dadurch die Angebotsvielfalt im