Nur wenige Wochen nach seiner aufwendigen Renovierung zerstörte ein Feuer weite Teile des Luxushotels Badischer Hof in Baden-Baden im Jahr 2021. Über die Klage der Gebäudeversicherung des Hotels gegen den TÜV Süd, in Höhe von rund 37,5 Millionen Euro, geht es jetzt vor Gericht. Der TÜV Süd bestreitet eine Verantwortung.
Die klagenden Gebäudeversicherung wirft dem TÜV Süd vor, anlässlich regelmäßig stattgefundener baurechtlicher Überprüfungen der Sprinkleranlage und Wandhydrantenanlage nicht erkannt zu haben, dass die vorhandene Sprinkleranlage für die Bekämpfung des Brands in dem als Lagerraum genutzten Bereich unzureichend dimensioniert gewesen sei, weshalb ein Löschen des Brandes im Dachgeschoss über die Sprinkleranlage nicht möglich gewesen sei.
Auch sei im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen durch den TÜV Süd übersehen worden, dass über einen Wandhydranten kein ausreichender Druck habe aufgebaut werden können. Weil der Brand im Dachgeschoss aufgrund dieser Mängel nicht auf den Brandausgangsbereich begrenzt worden sei, habe sich der Brand massiv ausweiten und zu einer Zerstörung des Dachs und weiter Teile des Gebäudes führen können. Es seien zudem massive Löschwasserschäden bis in den Keller des Gebäudes entstanden.
Auf die entstandenen Schäden habe die Gebäudeversicherung rund 37,5 Millionen Euro bezahlt, die sie nunmehr im Regresses aus übergegangenem Recht der Versicherungsnehmer gegen den TÜV Süd und einen dortigen Mitarbeiter geltend macht.
Der TÜV Süd bestreitet den Umstand, dass Mängel an Sprinkleranlage und Wandhydrantenanlage vorgelegen hätten und dass diese für die eingetretenen Schäden ursächlich geworden seien. Mit einer Widerklage begehrt er von dem klagenden Gebäudeversicherer Erstattung vorgerichtlich entstandener Anwaltskosten von rund 66.000 Euro
Das Hotel, das seit dem Brand geschlossen ist und