Der DEHOGA lehnt eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ab. Das hat der Verband jüngst noch einmal in einer Stellungnahme und Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht. Geplant ist sie jetzt nur für Schweinefleisch, die Ausweitung auf Rind und Geflügel soll folgen.
Eine Kennzeichnung der Tierhaltung bedeutet einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand und stellt die Betriebe wie auch die Lebensmittelkontrolle vor praktisch kaum lösbare Aufgaben. Der DEHOGA kritisieren u.a. folgende Punkte:
Eine Speisekarte müsse lesbar bleiben, sagt der Verband: Eine Tierhaltungskennzeichnung in der Speisekarte an den einzelnen Gerichten würde diese völlig überfrachten. Zumal bereits jetzt eine Ausweitung auf weitere Fleischarten geplant sei.
Wenn Fleisch aus unterschiedlichen Tierhaltungsformen verwendet wird, beispielsweise bei Hackfleisch, sei eine Kennzeichnung in der Speisekarte völlig unmöglich, sagt der DEHOGA. Ein Beispiel: Bei gemischtem Schweinehackfleisch müsste gekennzeichnet werden, dass es beispielsweise zu 30 Prozent von Tieren aus der Haltungsform Stall, zu 35Prozent von Tieren aus der Haltungsform Frischluftstall und zu 35Prozent von Tieren aus der Haltungsform Auslauf/Weide stammt.
Ferner seien Gastronomen häufig gezwungen, bei Lieferengpässen auf andere Lieferanten auszuweichen. Wenn dann Schweinefleisch aus anderen Haltungsformen gekauft werden müsse, dann müssten auch die Speisekarten wieder neu gedruckt werden. Dies bedeute, dass die nicht ausreichende Verfügbarkeit von Fleisch der bevorzugten Haltungsform zusätzlichen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehe.
Auch sei zu berücksichtigen, dass Verwerfungen durch Ausweichreaktionen vorprogrammiert seien. Denn nach dem Gesetz unterliege Schweinefleisch aus dem Ausland und dem nicht EU-Ausland nicht der Tierhaltungskennzeichnung.
Diese und weitere Punkte habe der Verband in einer Stellungnahme zusammengefasst.
Hintergrund: Im August 2023 hatte der