Gewerblich genutzte Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellflächen müssen in wenigen Monaten mindestens einen Ladepunkt bereithalten.
Das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) fördert den Auf- und Ausbau der Elektromobilität. Das Gesetz trat bereits im März 2021 in Kraft und forderte bislang den Auf- und Ausbau von elektrischer Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten bei Neubau und Sanierung von Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien abhängig der Größe des Parkplatzangebotes.
Neu ab 2025: Auch gewerblich genutzte Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellflächen müssen nun in wenigen Monaten mindestens einen Ladepunkt bereithalten. „Diese Vorgaben bedeuten konkret, dass etwa Krankenhäuser, Einkaufszentren, Museen, etc., die über entsprechend viele Stellplätze verfügen, künftig Ladeinfrastruktur anbieten müssen. Damit rückt das Thema „Destination Charging“ noch stärker in den Blickpunkt“,sagt Jörg-Koch Losekamm, Geschäftsführer von Wattif Europe, einem Anbieter für Full-Service-Ladeinfrastruktur.
Weitere Verschärfung ab 2027
Bei Nichteinhaltung drohten Bußgelder im 5-stelligen Bereich. Mit Inkrafttreten am 1. Januar 2025 müssen die Ladepunkte demnach betriebsbereit sein und den Nutzern zur Verfügung stehen.
Losekamm rät, dass Immobilienbesitzer jetzt mit der Planung und Vorbereitung der Installation beginnen. Die konkreten Vorgaben, wie viele Ladepunkte vorbereitet und/oder konkret errichtet werden müssen, seien aufgrund verschiedener Parameter komplex. Zusätzlich sähen neue EU-Richtlinien bereits heute Verschärfungen vor. Eine Übertragung in deutsches Recht (GEIG) sei in Arbeit und könnte bereits im Jahr 2027 greifen. red/nz