Barrierefreie Website: Was Hotels und touristische Unternehmen jetzt wissen müssen
Am 29. Juni 2025 tritt in Deutschland eine wichtige gesetzliche Regelung zur Barrierefreiheit von Websites in Kraft, die vor allem für Hotels, Tourismusverbände und Reisebüros von großer Bedeutung ist. Diese Regelung verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Doch was genau bedeutet das für Hoteliers und touristische Dienstleister? Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um den Anforderungen an eine barrierefreie Website gerecht zu werden, und wie können Unternehmen davon profitieren? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und bietet praktische Tipps, wie Sie sich optimal vorbereiten können.
Warum eine barrierefreie Website so wichtig ist
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – ob mit Sehbehinderung, Hörverlust oder motorischen Einschränkungen – die Möglichkeit haben, ohne Barrieren auf Ihre Website und Ihre Dienstleistungen zuzugreifen. Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die digitale Barrierefreiheit für Unternehmen im Tourismussektor zur Pflicht. Für viele Menschen, die bisher Schwierigkeiten hatten, Online-Angebote zu nutzen, stellt eine barrierefreie Website einen enormen Gewinn an Lebensqualität dar.
Für touristische Unternehmen wie Hotels, Destinationen oder Reisebüros bedeutet Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch eine Chance, neue Zielgruppen zu erschließen. Laut Schätzungen leben in der EU etwa 80 Millionen Menschen mit Behinderung – eine riesige Kundengruppe, die bisher oft vernachlässigt wurde. Auch ältere Reisende, deren Zahl kontinuierlich wächst, profitieren durch eine barrierefreie Website und werden sich bevorzugt für Anbieter entscheiden, die ihre Bedürfnisse berücksichtigen.
Was sind die rechtlichen Anforderungen für eine barrierefreie Website?
Die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit von Websites tritt am 29. Juni 2025 in Kraft und betrifft Unternehmen in der Tourismusbranche, die auf digitale Angebote setzen. Die konkreten Anforderungen basieren auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die in vier Hauptprinzipien unterteilt sind:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehören ausreichende Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund sowie die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, die von Screenreadern erfasst werden können.
- Bedienbarkeit: Die Navigation und die Bedienung einer Website müssen für jeden zugänglich sein. Das bedeutet unter anderem, dass die Website auch nur mit der Tastatur vollständig nutzbar sein muss, was für Menschen mit motorischen Einschränkungen entscheidend ist.
- Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung der Website sollten klar und einfach strukturiert sein, damit sie von allen Nutzern verstanden werden. Hierzu gehört auch eine klare und einfache Sprache sowie die Vermeidung von zu komplizierten Menüs oder Formularen.
- Robustheit: Die Website muss so gestaltet sein, dass sie von möglichst vielen Endgeräten und mit verschiedenen Hilfsmitteln (wie Screenreadern) zugänglich bleibt.
Konkrete Maßnahmen für Hoteliers und touristische Unternehmen
Was bedeutet das alles nun konkret für Ihr Hotel, Ihre Destination oder Ihr Reisebüro? Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie in den nächsten Monaten umsetzen sollten, um die Barrierefreiheit sicherzustellen:
- Websites technisch anpassen: Prüfen Sie, ob Ihre Website den WCAG 2.1-Richtlinien entspricht. Es ist empfehlenswert, Experten hinzuzuziehen, die die technische Umsetzung übernehmen und Ihre Seite auf mögliche Barrieren hin analysieren.
- Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild auf Ihrer Website sollte mit einem Alternativtext versehen sein, der den Inhalt des Bildes beschreibt. Dies ist besonders wichtig für Screenreader, die sehbehinderten Menschen die Inhalte Ihrer Website vorlesen.
- Kontraste und Schriftgröße anpassen: Achten Sie darauf, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund stark genug ist und die Schriftgröße auf allen Geräten gut lesbar ist. Dies hilft nicht nur Menschen mit Sehbehinderungen, sondern verbessert auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit Ihrer Seite.
- Videos mit Untertiteln versehen: Wenn Sie Videos auf Ihrer Website haben, sollten diese immer mit Untertiteln ausgestattet sein, damit auch hörgeschädigte Nutzer die Inhalte verstehen können.
- Barrierefreie PDFs: Viele Hotels bieten PDFs an, etwa für Preislisten oder Angebote. Stellen Sie sicher, dass diese ebenfalls barrierefrei sind, indem sie gut strukturiert sind und mit Textinformationen anstatt nur Bildern arbeiten.
- Kontaktmöglichkeiten für Feedback bieten: Bieten Sie Ihren Nutzern eine einfache Möglichkeit, Feedback zu geben, falls sie auf Barrieren stoßen. Dies zeigt nicht nur, dass Sie sich aktiv um Barrierefreiheit bemühen, sondern hilft Ihnen auch, Probleme schnell zu erkennen und zu beheben.
Die geschäftlichen Vorteile von Barrierefreiheit
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bietet Ihre barrierefreie Website zahlreiche geschäftliche Vorteile:
- Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Websites sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich, aber auch für ältere Menschen oder technisch unerfahrene Nutzer einfacher zu bedienen. Dadurch erschließen Sie sich eine breitere Zielgruppe.
- Bessere Benutzerfreundlichkeit: Eine barrierefreie Website ist in der Regel auch für alle anderen Nutzer einfacher und intuitiver zu bedienen. Dies verbessert die Benutzererfahrung insgesamt und kann die Verweildauer auf Ihrer Seite erhöhen.
- SEO-Vorteile: Viele Maßnahmen, die zur Barrierefreiheit beitragen, wie z.B. die Verwendung von Alternativtexten und eine saubere Strukturierung der Inhalte, verbessern auch Ihre Position in Suchmaschinen. Google bewertet barrierefreie Seiten positiv, da sie mehr Nutzern zugänglich sind.
Fazit
Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit bis zum 29. Juni 2025 mag auf den ersten Blick wie eine Herausforderung wirken, bietet aber zahlreiche Chancen für Hotels und touristische Unternehmen. Nicht nur erschließen Sie neue Kundengruppen und verbessern die Nutzererfahrung auf Ihrer Website, sondern Sie zeigen auch, dass Ihr Unternehmen zukunftsorientiert und verantwortungsbewusst agiert.
Um die Barrierefreiheit erfolgreich und fristgerecht umzusetzen, ist eine professionelle Beratung unerlässlich. Hier kommen wir, die TOURISMUSEXPERTEN, ins Spiel. Als erfahrene Webdesigner in der Tourismusbranche kennen wir die spezifischen Anforderungen und helfen Ihnen, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Nutzen Sie unsere Expertise, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig Ihr Geschäftspotenzial zu erweitern. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung in unserem Onlinekalender.