Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte in der Öffentlichkeit über ihren Arbeitgeber lästern oder gar Geheimnisse ausplaudern, kann sie das ihren Job kosten. Denn Verschwiegenheit ist nicht nur eine Stilfrage, sondern auch ein rechtlicher Anspruch.
Neulich im ICE nach Hamburg: Im Großraumwagen der ersten Klasse schimpften zwei Manager wie die Kesselflicker über ihren Arbeitgeber in einer Lautstärke, dass die Mehrheit der Mitreisenden immer spitzere Ohren bekam. Der (namentlich benannte) Vorstandsvorsitzende sei ein inkompetenter Vollidiot, der seit seinem Amtsantritt nur unfähige Leute um sich geschart habe und durch seinen unmöglichen Führungsstil die alte Kultur des Unternehmens langsam, aber sicher zerstören würde. So der O-Ton der Beiden. Ich gestehe, ich konnte mir beim Aussteigen die Bemerkung zu den Lästerern nicht verkneifen, ich hätte in den nächsten Tagen ohnehin mit ihrem Vorstand zu tun und würde ihm gern von ihren „Beschwerden“ berichten. Sie hätten die roten Köpfe der Ertappten sehen sollen. Das sprach Bände. Angeschwärzt habe ich sie natürlich nicht.
Hättest Du geschwiegen…
Gewiss haben auch Sie schon mal ähnliche Beispiele von Wichtigtuerei und Geschwätzigkeit erlebt. Da werden im Restaurant oder auf Kongressen die neuesten Entwicklungen oder Personalien lauthals zum Besten gegeben. „Ham‘ se schon gehört…?“ Die Gerüchteküche wird angeheizt. Die Geschwätzigkeit kennt keine Grenzen. In der Politik erleben wir das immer wieder, wenn Informationen aus geheimen Sitzungen an die Presse „durchgestochen“ werden.
„Si tacuisses, philosophus mansisses“, so wussten schon die alten Römer, dass Verschwiegenheit zu den wichtigsten Tugenden der intelligenten Kommunikation gehört: „Hättest Du geschwiegen, wärest Du ein Philosoph geblieben“. Und das ist nicht nur eine Frage des