Ein Alkoholfreier Wein darf nicht mit den typischen Verkaufsargumenten „Region“ (z.B. Rheingau) noch mit der Berufsbezeichnung Winzer vermarktet werden. Auch wenn die Trauben zu 100 Prozent aus einer Region stammen, darf die Region nicht auf das Etikett. Die Rheingauer Winzer, vertreten durch den Rheingauer Weinbauverband e. V., wünschen sich jedoch, dass die Herkunft nachzuvollziehen ist.
Der Maßgebliche Prozess der Entalkoholisierung findet meist nicht im Weingut statt, da die Anschaffung der Geräte nicht im Verhältnis der Menge für die meisten familiengeführten Weingüter steht. Der Winzer liefert den Wein, der dann in einer Kellerei entalkoholisiert wird. Aus diesem Grund darf zurzeit das Weingut nur unter der Bezeichnung „Vertrieb“ auf der Flasche genannt werden.
„Dennoch wäre es wünschenswert, dass die Bezeichnung „Winzer“ auch für alkoholfreie Wein genutzt werden darf, deren Grundweine in einem Weingut gekeltert wurden.“, betont Weinbaupräsident Peter Seyffardt. „In den Weinen liegt das Herzblut des Winzers und nur mit einem guten Grundwein kann auch ein geschmackvoller alkoholfreier Wein entstehen.“ so Seyffardt weiter.
Weiter verschärft werden diese Vorgaben durch das Verbot des Anreicherns von Weinen für die Herstellung von alkoholfreien Produkten. Das macht technisch Sinn, da sich durch die Anreicherung der Alkoholgehalt erhöht, der im zweiten Schritt wieder entfernt wird.
„Leider ist die wirtschaftliche Auswirkung dieser Regelung dramatisch, denn viele Winzer wissen kurz nach der Lese noch nicht, ob sie ihren Wein (mit Alkohol) auch vollständig verkauft bekommen. Falls nicht, ist es leider unmöglich, den Wein zu entalkoholisierten Produkten weiter zu verarbeiten und zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Dieser Wein wird dann entweder unter Marktwert verkauft