
Ab 1. Januar 2025 sind E-Rechnungen für alle deutschen Unternehmen bei ihren B2B-Geschäften verpflichtend. Im März 2024 wurden die diesbezüglichen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen.
Ab 1. Januar 2025 sind E-Rechnungen für alle deutschen Unternehmen bei ihren B2B-Geschäften verpflichtend. Im März 2024 wurden die diesbezüglichen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen.
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