Die Dorint-Gruppe sieht sich bei Corona-Hilfen ungleich behandelt und klagt sich durch die Instanzen – bislang ohne Erfolg. Nun hat Dorint-Boss Iserlohe per Eilantrag eine erneute Verfassungsbeschwerde eingereicht. 300 Seiten stark ist seine Argumentation.
Nach Zurückweisung der Klage der Dorint Gruppe auf ausgeweitete Corona-Hilfe durch den Bundesgerichtshof (Tageskarte berichtete), hat die HONESTIS AG jetzt – per Eilantrag – „erneute Verfassungsbeschwerde“ auf Gleichstellung eingereicht. Zuvor hatten die relevanten Unternehmen der in Kölner ansässigen Hotelgruppe den Rechtsweg in den Bundesländern Bremen, Hamburg und Brandenburg ausgeschöpft.
Die Verfassungsbeschwerde umfasst ca. 300 Seiten und soll verdeutlichen, dass einerseits der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz mit der Einführung des § 28a IfSG am 19.11.2020 eine Lücke gerissen hat und andererseits das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wie auch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit den Obergrenzen der Beihilfeprogramme wettbewerbsverzerrende Wirkungen entfaltet haben. „Wir sind zuversichtlich, dass unserer erneuten Verfassungsbeschwerde stattgegeben wird und der seit April 2020 beschrittene Weg zur Gleichstellung nun endlich zum Ziel führt“, erklärt Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe.
Iserlohe hat sich seit April 2020 immer wieder mit Vertretern der Bundesregierung auseinandergesetzt, um zu verhindern, dass die Hilfen durch Obergrenzen gekappt bzw. willkürlich verteilt würden. Die damalige Bunddesregierung ließ sich lediglich dazu bewegen, die Obergrenzen auf maximal 54,5 Millionen Euro pro Unternehmensverbund anzuheben. Dieses System habe aber zu disproportionalen und ungleichen Zuweisungen von Corona-Beihilfen geführt, die sich gesetzlich nicht begründen ließen, glaubt Iserlohe.
Die Dorint Hotelgruppe konnte nur etwa 43 Prozent ihres Schadens geltend machen, während den kleinen mittelständischen Unternehmen (KMUs) durchweg 95 Prozent des Schadens durch Corona-Beihilfen erstattet