Endlich: Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet. Die Reform schafft neue Möglichkeiten zur fahrradfreundlichen Gestaltung von Städten und Dörfern.
Am 14. Juni wurde die StVG-Novelle verabschiedet, nachdem sie im November 2023 zunächst überraschend abgelehnt worden war. Nach mehrmonatigen Verhandlungen konnte nun ein Kompromiss erzielt und der Vermittlungsausschuss angerufen werden.
Im Kern ging es bei der Novellierung darum, die Ziele Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung neu im Gesetz zu verankern, um den Kommunen mehr Spielräume beispielsweise zur Einrichtung von Fahrradstraßen, Busspuren und Fußgängerüberwegen zu verschaffen. Auch die Anordnung von großflächigem Tempo 30 sollte erleichtert werden.
ADFC hat sich für Modernisierung stark gemacht
Der Fahrradclub ADFC hat sich seit Jahren für die Modernisierung stark gemacht und begrüßt die Novelle. Sie war dringend notwendig, denn das alte Verkehrsrecht priorisierte Kraftfahrzeuge und verhinderte häufig sinnvolle Umgestaltung des Verkehrs zugunsten schwcherer Verkehrsteilnehmender.
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Es war höchste Zeit, dass das angestaubte Straßenverkehrsgesetz endlich in der komplexen Verkehrsrealität von heute ankommt und Möglichkeiten für eine klima- und menschenfreundliche Gestaltung der Straßen eröffnet. Mit der Reform werden Kommunen in der Lage sein, geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und mehr Tempo 30 einzurichten und so zügig die zahllosen Lücken im Radwegenetz zu schließen, ohne durch unsinnige Bürokratie ausgebremst zu werden.”
Noch Nachbesserungen nötig
Der ADFC kritisiert jedoch, dass auch im neuen StVG ein klares Bekenntnis des Gesetzgebers zur Vision Zero fehlt. Und das, obwohl das Ziel eines Verkehrs ohne Tote und Schwerstverletzte ausdrücklich das Leitbild des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundes ist. Damit fehlt ein eindeutiger Maßstab dafür, was mit dem Ziel Verkehrssicherheit im StVG überhaupt gemeint ist.
Eine Reduzierung der Blechschäden beispielsweise reiche dafür nicht aus, so der ADFC. Lodemann: „Die Sicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden – also der Kinder und Erwachsenen, die zu Fuß gehen oder mit dem Rad unterwegs sind – muss höchste Priorität im Verkehrsrecht haben.“
StVO muss ebenfalls überarbeitet werden
Damit das Potential des neuen Verkehrsrechts genutzt werden kann, müssen nun auch zügig die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die technischen Regelwerke für den Straßenbau modernisiert werden.
Der ADFC fordert die Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von Radwegen. Auch sollen Radwege Priorität gegenüber Kfz-Parkplätzen haben. Tempo 30 soll innerorts Regelgeschwindigkeit werden, Tempo 50 die Ausnahme. Die Regelwerke müssen an der Vision Zero ausgerichtet werden und Vorgaben zur Verkehrsverlagerung machen, so wie es im Regelwerk „E Klima 2022“ bereits vorformuliert ist.